Prozess Freispruch von Unterengadiner Richter Orlando Zegg rechtskräftig

uj, sda

20.4.2022 - 12:56

Adam Quadroni, Whistleblower im Bündner Baukartell-Skandal, hat seine Berufung gegen den Freispruch für den Unterengadiner Richter Orlando Zegg vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs zurückgezogen. (Archivbild)
Adam Quadroni, Whistleblower im Bündner Baukartell-Skandal, hat seine Berufung gegen den Freispruch für den Unterengadiner Richter Orlando Zegg vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs zurückgezogen. (Archivbild)
Keystone

Der Freispruch des Unterengadiner Richters Orlando Zegg von den Vorwürfen des Amtsmissbrauchs, der Freiheitsberaubung und der Nötigung ist doch noch rechtskräftig. Nach der Bündner Staatsanwaltschaft hat auch Privatkläger Adam Quadroni die Berufung gegen das Urteil zurückgezogen.

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Die Staatsanwaltschaft habe ihre Berufung am 13. Dezember zurückgezogen, Baukartell-Whistleblower Quadroni am 7. April, teilte der Anwalt des angeklagten Richters am Mittwoch mit. Damit sei der Freispruch durch das Regionalgericht Prättigau/ Davos nun rechtskräftig und definitiv.

Der Präsident des Regionalgerichtes Unterengadin/ Münstertal Orlando Zegg war im Zusammenhang mit dem erbitterten Rosenkrieg Quadronis von der Staatsanwaltschaft wegen Amtsmissbrauch angeklagt worden. Zudem hatte Quadroni Strafanträge auf Freiheitsberaubung und Nötigung gestellt.

Polizeieinsatz bei Quadroni autorisiert

Zegg hatte den Whistleblower im November 2017 zur Herausgabe von Gegenständen der drei Töchter verpflichtet, obwohl eine Berufung Quadronis dagegen lief. Sollte Quadroni die Gegenstände nicht hergeben, berechtigte der Richter die Ehefrau, die Wohnung in Begleitung von Polizeibeamten zu betreten und die Sachen zu holen.

Quadroni wurde beim Einsatz schliesslich mit Handschellen gefesselt, während seine Ehefrau begleitet von sieben Polizisten und Zügelhelfern die Gegenstände aus der Wohnung in Ramosch GR trug.

Am 17. September sprach das Regionalgericht Prättigau/ Davos Zegg in dieser Sache vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs vollständig frei. Auch die Tatbestände von Freiheitsberaubung und Nötigung sah das Gericht nicht erfüllt. Laut dem Urteil handelte der Richter für das Wohl der Kinder. Eine Absicht, Quadroni zu schädigen, sei nicht vorhanden gewesen.

Da nun sowohl Staatsanwaltschaft als auch Quadroni die Berufung gegen dieses Urteil zurückgezogen haben, ist es nach über einem halben Jahr doch noch rechtskräftig geworden.