Einem 32-jährigen Schweizer werden fünf schwere Raubüberfälle und andere Straftaten angelastet. Das Kreisgericht St. Gallen muss nun beurteilen, ob er verwahrt werden soll. Das Urteil steht noch aus.
Der Beschuldigte wurde bereits Ende 2016 vom Kreisgericht St. Gallen schuldig gesprochen, mehrere schwere Straftaten verübt zu haben. Bei den Überfällen schreckte er nicht davon zurück, seine Opfer zu verletzen.
Mit einem Mittäter überfiel er Mitte Juni 2013 das Hotel Uzwil. Dabei bedrohten die beiden Täter eine Serviceangestellte. Mitte August beging der Beschuldigte einen bewaffneten Raubüberfall auf einen Tankstellenshop in Bronschofen, drei Monate später auf eine McDonalds Filiale in Wil.
Er betrat den Verkaufsraum vermummt und bedrohte die Angestellten mit einer Waffe. Den Schichtleiter zwang er, ihn zum Tresor zu führen. Er schlug den Kopf des Opfers zweimal brutal gegen eine Wand.
Autofahrer mit Sturmgewehr bedroht
Im November gab es wieder einen Raubüberfall auf einen Tankstellenshop in Wil. Und schliesslich überfiel er einen Erotiksalon in St. Gallen. Eine der Frauen sprang aus Panik aus einem Fenster und verletzte sich schwer.
Schuldig erklärt wurde der Mann auch, weil er aus dem Gefängnis floh und einen Autofahrer mit einem Sturmgewehr bedrohte. Zudem wollte er zusammen mit Kollegen einen problematischen Mieter aus seiner Wohnung weisen, wobei er das Opfer fesselte, würgte und brutal schlug.
Neues psychiatrisches Gutachten
Im ersten Teil der Hauptverhandlung verzichtete das Kreisgericht St. Gallen darauf, ein Strafmass festzulegen. Zuerst sollte ein weiteres psychiatrisches Gutachten erstellt werden. Nachdem dieses nun vorliegt, fand am Dienstag der zweite Teil der Hauptverhandlung statt.
Sie begann mit der Befragung des Gutachters. Er hatte beim Beschuldigten eine ausgeprägte dissozialen Persönlichkeitsstörung diagnostiziert. Das Rückfallrisiko bezeichnete er als hoch. Der Mann habe wiederholt betont, dass er eine richterlich angeordnete Therapie verweigern werde.
Dies bestätigte der Beschuldigte auch in der Befragung der vorsitzenden Richterin. Er könne sich mit einer ambulanten Therapie einverstanden erklären. Bei einer stationären Massnahme aber habe er Angst, nie wieder in Freiheit zu kommen.
Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe von neun Jahren, eine Busse und die Verwahrung. Sie verwies die Ergebnisse des psychiatrischen Gutachtens. Angesichts der hohen Rückfallwahrscheinlichkeit stelle der Mann eine Gefahr für die Öffentlichkeit dar.
Da er sich bereits über fünf Jahre im vorzeitigen Strafvollzug befinde, sei eine Entlassung absehbar, falls keine stationäre Massnahme angeordnet werde. Dies sei nicht zu verantworten.
Verwahrung «unhaltbar»
Der Verteidiger bestritt die Schwere der Straftaten nicht. Zu berücksichtigen sei aber, dass sich sein Mandant zum ersten Mal im Erwachsenenalter einem Strafverfahren stelle.
In seinem Plädoyer sprach er auch die Lebensgeschichte des Beschuldigten an. Seine Mutter sei bereits vor seiner Geburt schwer drogensüchtig gewesen und später in Brasilien erschossen worden. Den Antrag der Anklage auf Verwahrung bezeichnete er als unhaltbar.
Er beantragte eine Freiheitsstrafe von acht bis neun Jahren und die Anordnung einer Therapie. Welche Form der Therapie sei vom Gericht zu entscheiden. Das Urteil des Kreisgerichts St. Gallen wird in den nächsten Tagen erwartet.
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