Ostschweiz Gegenwind für das neue St. Galler Polizeigesetz

ka, sda

7.6.2023 - 14:24

Die vorberatende Kommission des St. Galler Kantonsrats beantragt beim Polizeigesetz Rückweisung an die Regierung. (Archivbild)
Die vorberatende Kommission des St. Galler Kantonsrats beantragt beim Polizeigesetz Rückweisung an die Regierung. (Archivbild)
Keystone

Der St. Galler Kantonsrat wird in der Junisession das überarbeitete Polizeigesetz beraten. Es geht drin um heikle Themen wie die voraussagende Polizeiarbeit und um Datenbanken von potentiell gefährlichen Personen. Die vorberatende Kommission beantragt Rückweisung der Vorlage.

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Mit einer ganzen Reihe von Anpassungen will die St. Galler Regierung die Kompetenzen der Polizei ausbauen. Sie solle «präventiv die Sicherheit erhöhen können», hiess es bei der Präsentation der Nachträge zum Polizeigesetz.

Im Zentrum der Vorlage stehen die Grundlagen «für ein professionelles Bedrohungs- und Risikomanagement». Der Informationsaustausch zwischen der Polizei und anderen Behörden soll vereinfacht werden. Unter dem Stichwort «Predictive Policing» (voraussagende Polizeiarbeit) geht es um Software, die auf Algorithmen basiert und die es ermöglicht, die Wahrscheinlichkeit der Begehung von Delikten abzuschätzen.

So soll etwa prognostiziert werden können, in welchen Quartieren bald Einbrüche zu erwarten sind. Beim personenbezogenen «Predictive Policing» kann mit Hilfe der Software eine Datenbank potenzieller Gefährderinnen und Gefährder aufgebaut werden. Grundlagen dafür wären Personenprofile, die der Polizei vorliegen.

Konkret bedeute dies, dass Daten von Personen in eine Datenbank aufgenommen werden, «obwohl sie nie strafbar werden und nie eine Gefährdung verwirklicht wird», schrieb die Fachstelle für Datenschutz in ihrer Stellungnahme zur Vorlage. Die Stelle schlug verschiedene Anpassungen vor. So müsse im Gesetz geregelt werden, wie lange jemand in einer «Gefährderdatenbank» geführt werde.

Einwände nicht berücksichtigt

Dieser Hinweis des Datenschutzes wurde wie andere Einwände in der Vorlage nicht berücksichtigt. Die Fachstelle schrieb danach, ihr sei nicht bekannt, ob die von ihr genannten Kritikpunkte geprüft worden und aus welchen Gründen sie nicht in die Vorlage eingeflossen seien.

In der Vernehmlassung gab es von den Parteien neben einer breiten Zustimmung zu zahlreichen Änderungen auch Kritik zu einzelnen Punkten. Die SVP schrieb grundsätzlich, die Grenze zwischen Prävention und Überwachungsstaat sei fliessend und verschiebe sich «in den letzten Jahren nur in eine Richtung».

Die Fraktion nahm auch Stellung zu den Bestimmungen, die den Umgang mit Gefährdern regeln. Es müssten klare Kontrollmechanismen ins Gesetz aufgenommen werden. Dazu gehöre ein Informationsrecht für die Betroffenen. Die SP argumentierte, die Rechtsstellung der gefährdenden Personen hätte weitergedacht werden sollen, die Fraktion werde die Vorlage in dieser Form ablehnen.

Vorlage nochmals überarbeiten

Das überarbeitete Polizeigesetz soll nun nächste Woche in der Junisession beraten werden. Die Diskussion könnte allerdings auch sehr kurz ausfallen: Die vorberatende Kommission stellte nämlich am 3. Mai den Antrag, die Vorlage sei zurückzuweisen, verbunden mit dem Auftrag an die Regierung, die beiden Nachträge zu überarbeiten.

Grundsätzlich hält die Kommission fest, beim nächsten Entwurf sei «allgemein auf eine höhere Bestimmtheit der Normen zu achten». Verlangt werden verschiedene Präzisierungen, die im Antrag einzeln festgehalten werden.

So brauche es zwar einen rechtlichen Rahmen für das Bedrohungs- und Risikomanagement, heisst es etwa. Gleichzeitig müsse aber detaillierter umschrieben werden, welche Gefährdungen im Fokus stünden, welche Massnahmen wann ergriffen würden und wie sich die Rechtsstellung betroffener Personen gestalte.

Die Kommission verlangt, dass für ein personenbezogenes Bedrohungsmanagement nur «standardisierte Gefährlichkeitsprognosen» zum Einsatz kommen könnten, sofern ihr Nutzen regelmässig evaluiert werde. Auf den Einsatz «nicht regelbasierter Algorithmen sei vorläufig zu verzichten».