Hochwasserschutz Geld vom Kanton für Hochwasserschutz in Schaffhauser Gemeinden

SDA

17.2.2020 - 10:49

Der Kanton Schaffhausen wird sich in Zukunft an Hochwasserschutzprojekten der Gemeinden finanziell beteiligen. Der Kantonsrat hat am Montag eine entsprechende Motion von Philippe Brühlmann (SVP) mit 28 zu 22 Stimmen an die Regierung überwiesen. Das Wasserwirtschaftsgesetz wird nun angepasst.

In Schaffhausen erhalten Gemeinden bislang keine Beiträge vom Kanton für ihre Hochwasserschutzprojekte. Neben den Bundesbeiträgen im Umfang von 35 Prozent bekommen sie also keine zusätzliche finanzielle Unterstützung, wie das etwa im Kanton Thurgau der Fall ist.

Dies führt dazu, dass aufwändigere Vorhaben nicht realisiert werden, auch dann nicht, wenn sie eigentlich ein positives Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen, so Brühlmann. Sobald die Investitionskosten einen Betrag von 500 bis 1000 Franken pro Einwohner erreichen, werde es sehr schwierig in der Gemeinde Zustimmung dafür zu finden.

Das Problem sei, dass in der Regel nur ein Teil der Liegenschaften einer Gemeinde von den Massnahmen profitierten. Mit lokalen Projekten an einzelnen Liegenschaften könne der Hochwasserschutz aber nicht gewährleistet werden. Mehrere Gemeinden seien neben dem Bundesbeitrag auf einen zusätzlichen Kantonsbeitrag angewiesen.

Finanzkraft der Gemeinden berücksichtigen

Vor der Realisierung prüfen Bund und Kanton das Projekt. Umgesetzt werden nur solche mit einem positiven Kosten-Nutzen-Verhältnis. Es besteht also keine Gefahr, dass durch die Kantonsbeiträge unnötige kommunale Projekte angestossen werden, wie es in der Vorlage heisst.

Kurt Zubler (SP) regte an, man solle bei einer allfälligen kantonalen Unterstützung auch die Finanzkraft der Gemeinden berücksichtigten. Der Regierungsrat zeigte sich offen für das Anliegen der Motion, auch wenn diese eigentlich der geplanten Finanzierungsentflechtung zwischen Kanton und Gemeinden widerspricht.

Baudirektor Martin Kessler (FDP) schätzt die Aufwendungen für den Kanton auf rund 300'000 Franken pro Jahr, wenn die kantonalen Beiträge 35 Prozent betragen, als gleich hoch sind wie die Bundesbeiträge. Allerdings fallen die Kosten nicht dauerhaft an, sondern nur bis die notwendigen Projekte umgesetzt sind.

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