Seit Juni ist es möglich, dass Gemeindeinformationen nur noch auf einer elektronischen Plattform des Kantons veröffentlicht werden. SVP-Kantonsrat Erwin Böhi sieht damit die Informationspflicht nicht mehr erfüllt. Die Regierung spielt den Ball den Gemeinden weiter.
Verschiedene St. Galler Gemeinden haben damit begonnen, ihre amtlichen Publikationen künftig nicht mehr als Anzeigen in der Lokal- oder Regionalzeitung zu veröffentlichen, sondern nur noch auf der elektronischen Plattform, die der Kanton seit dem 1. Juni anbietet.
Es gebe Gemeinden, die ausschliesslich ein elektronisches Format und damit weder eine Zeitung noch ein Mitteilungsblatt nutzen wollten, stellte Erwin Böhi in seinem im Mai eingereichten Vorstoss fest. Damit werde aber nur ein Teil der Bürgerinnen und Bürger von Amtes wegen mit Informationen bedient. Es gebe weiterhin Bevölkerungskreise, die die elektronischen Medien nicht nutzen könnten oder wollten.
Informationspflicht nicht erfüllt
Der SVP-Kantonsrat wollte von der Regierung wissen, ob die Gemeinden, die ausschliesslich die neue elektronische Plattform nutzen werden, ihrer Informationspflicht gegenüber den Stimmberechtigten «vollständig nachkommen». Er verweist auf die Bekanntmachung von neuen Reglementen, die dem fakultativen Referendum unterstehen.
Inzwischen hat die Regierung zum Vorstoss Stellung genommen. Für sie ist die Information der Bürgerinnen und Bürger Sache der Gemeinden. Vorschriften wo und wie die Publikationen veröffentlicht werden müssen, lehnt sie ab. Eine Einschränkung der Gemeindeautonomie sei bei diesem Thema «nicht angezeigt», heisst es dazu.
Publikationspflicht in Zeitungen abgelehnt
Die Regierung verweist auf die Diskussionen im Parlament: In der vorberatenden Kommission sei der Antrag gestellt worden, die Gemeinden müssten dazu verpflichtet werden, die amtlichen Publikationen parallel auch in einer Tageszeitung zu veröffentlichen.
Dieser Antrag sei dann aber klar abgelehnt worden, führt die Regierung aus. Unter anderem habe man damals argumentiert, eine breite Informationen liege ja im Interesse der Gemeindebehörden, eine gesetzliche Verpflichtung brauche es deshalb nicht.
Die Regierung «begrüsse» es, wenn die Gemeinden ihre amtlichen Publikationen und wichtigen Mitteilungen über weitere Medien verbreiteten, heisst es weiter.
Nachlesen in der Staatskanzlei
Wie hält es der Kanton selber mit der Informationspflicht? Die amtlichen Publikationen würden rechtsverbindlich im Internet veröffentlicht, informiert die Regierung. Dies ermögliche «kostenlos und umfassend» einen gesicherten elektronischen Zugang zu den Informationen.
Für Bürgerinnen und Bürger, die keinen Zugang zum Internet hätten, bestehe die Möglichkeit, «elektronische Publikationen auf Anfrage und im Einzelfall in gedruckter Form zu beziehen». Auch eine Einsichtnahme vor Ort bei der Staatskanzlei sei möglich.
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