Prozess Gemeinden streiten sich um Geburtskosten einer Touristin

SDA

30.10.2018 - 12:17

Eine Touristin hat Ende 2015 im Kantonsspital St. Gallen eine Tochter zur Welt gebracht. Für die Kosten der Geburt konnte sie aber nicht aufkommen. Nun streiten die Gemeinden St. Margrethen, Rorschach und St. Gallen darüber, wer bezahlen muss.

Das St. Galler Verwaltungsgericht hiess mit Entscheid vom 22. Oktober eine Beschwerde teilweise gut. Welche Gemeinde für die Geburtskosten aufkommen muss, ist damit aber nicht geklärt. Diese Frage muss die Vorinstanz, das kantonale Departement des Innern, entscheiden.

Die hoch schwangere Touristin aus Ungarn hatte sich im Dezember 2015 in St. Margrethen aufgehalten. Als die Geburtswehen einsetzten, fuhr sie mit einem Taxi in die Notfallaufnahme des Spitals Rorschach. Dort wies man sie ans Kantonsspital St. Gallen weiter, wo die Frau noch am gleichen Tag ihre Tochter gebar.

Die ungarische Krankenkasse der Mutter lehnte eine Übernahme der Kosten der Geburt ab, wie aus dem Urteil der Verwaltungsgerichts hervorgeht. Die Frau selber war nicht in der Lage, die Rechnung zu bezahlen. Der von der Patientin genannte Arbeitgeber dementierte ein Anstellungsverhältnis.

Niemand will zuständig sein

Aus diesen Gründen ersuchte das Kantonsspital die Sozialen Dienste der Gemeinde St. Margrethen um Übernahme der Kosten für den fünftägigen Spitalaufenthalt von Mutter und Tochter. In der Folge schoben sich die Gemeinden St. Margrethen, Rorschach und St. Gallen die Zuständigkeit wie eine heisse Kartoffel hin und her.

Es kam zu mehreren Rekursen. Bis heute ist nicht geklärt, ob St. Margrethen - dort ereignete sich der Geburtsnotfall - oder Rorschach - wegen der Erstaufnahme und Überweisung der Patientin - oder St. Gallen - dort kam die Tochter zur Welt - die Spitalrechnung bezahlen muss. Auch das Verwaltungsgericht entschied diese Frage nicht.

Es wies den Streitfall zur Entscheidung an das Departement des Inneren zurück. Im Urteil heisst es, der Umstand, dass sich keine der drei Gemeinden für zuständig erachte, dürfe sich nicht zu Lasten des Spitals auswirken. Dieses sei gesetzlich verpflichtet gewesen, die Touristin für die Geburt aufzunehmen.

Rüffel für Gemeinde

Aus diesem Grund habe das Spital auch Anrecht auf Bezahlung der Kosten. Laut dem Verwaltungsgericht müsste St. Margrethen als erstangerufene Gemeinde die Spitalrechnung provisorisch und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht übernehmen. Die Zuständigkeit könnte sich auch nachträglich juristisch klären lassen.

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