Ostschweiz Gerichtsentscheid zur Altlastensanierung auf dem Raduner-Areal

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9.2.2024 - 10:01

Die Zwillingskamine auf dem Raduner Areal in Horn TG vor der Sprengung im November 2015 (Archivbild)(KEYSTONE/Gian Ehrenzeller)
Die Zwillingskamine auf dem Raduner Areal in Horn TG vor der Sprengung im November 2015 (Archivbild)(KEYSTONE/Gian Ehrenzeller)
Keystone

Das Thurgauer Obergericht hat die Forderung des Kantons im Zusammenhand mit der Altlastensanierung auf dem Raduner-Areal in Horn TG bestätigt. Danach müsste die 2014 in Konkurs gegangene Raduner & Co. AG rund 14 Millionen Franken zahlen. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig.

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Seit längerem wird darüber gestritten, wer für die aufwendige Sanierung des mit giftigen Chemikalien kontaminierten Bodens auf dem ehemaligen Firmenareal der Raduner & Co. AG aufkommen muss.

Das Unternehmen hatte im März 2009 noch die letzten Grundstücke auf dem Betriebsgeländes für 8,3 Millionen Franken verkauft. Kurz darauf wurde die Liquidation des Unternehmens beschlossen. Im Februar 2014 ging die Firma in Konkurs.

2023 war ein Teil des direkt am Bodensees gelegenen Areals mit einem aufwendigen Verfahren thermisch saniert worden. Die Arbeiten kosteten zirka 14 Millionen Franken und wurden vom Kanton Thurgau vorfinanziert. Dieser versucht nun, diese Ausgaben über eine Konkursforderung wieder einzutreiben.

Bisher zwei Gerichtsentscheide

Weder «die Konkursitin, ihre Organe und ihre Versicherung noch die Empfängerin des Verkaufserlöses der letzten Liegenschaften» solle sich den berechtigten Kostenansprüchen entziehen können, heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Freitag

Gegen die Forderung des Kantons hatte der letzte Verwaltungsratspräsident des Unternehmens eine Kollokationsklage eingereicht. Sie wurde zuerst vom Bezirksgericht Arbon und nun auch vom Thurgauer Obergericht grösstenteils abgewiesen.

Im noch nicht rechtskräftigen Entscheid habe das Gericht die Forderung von insgesamt 15 Millionen Franken im Umfang von 14,34 Millionen Franken zugelassen, teilte der Kanton mit. Eine Reduktion habe es nur im Zusammenhang mit den kalkulierten Kosten «für Unvorhergesehenes» gegeben. Der Kläger müsse dem Kanton auch 19'000 Franken an Gerichts- und Anwaltskosten bezahlen.