Polizeigesetz Gesetzesrevision soll die Polizei-Prävention im Thurgau stärken

ny, sda

8.7.2022 - 15:08

Die Thurgauer Kantonspolizei soll verstärkt präventiv arbeiten können. Die Regierung schlägt dazu eine Revision des Polizeigesetzes vor. (Archivbild)
Die Thurgauer Kantonspolizei soll verstärkt präventiv arbeiten können. Die Regierung schlägt dazu eine Revision des Polizeigesetzes vor. (Archivbild)
Keystone

Die Thurgauer Kantonspolizei soll vermehrt präventiv arbeiten können. Die Regierung hat dazu eine Revision des Polizeigesetzes verabschiedet. Sie reagiert damit auf die veränderten Anforderungen an die Polizei.

Keystone-SDA, ny, sda

Präventive Polizeimassnahmen bedeuteten einen Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Personen, heisst es in einer Mitteilung des Kantons vom Freitag. Dafür benötige die Polizei eine gesetzliche Grundlage. Diese soll mit dem revidierten Polizeigesetz geschaffen werden.

Die Polizei soll nicht erst tätig werden, wenn eine unmittelbare Gefahr droht, eine Störung vorliegt oder eine Straftat bereits passiert ist. Vielmehr soll dies bereits im Vorfeld einer Straftat geschehen. Der Bedarf an Prävention habe in verschiedenen Bereichen stark zugenommen, heisst es.

Das aktuelle Thurgauer Polizeigesetz stammt aus dem Jahr 2011. Seither hätten sich die Gesellschaft und die Erwartungen an die Polizei verändert. Die Digitalisierung habe zu neuen Formen der Kriminalität geführt, biete aber gleichzeitig auch der Polizei neue Möglichkeiten.

Das revidierte Gesetz soll dem Rechnung tragen. Vieles müsse «präziser und detaillierter formuliert werden», schreibt die Regierung. Ausserdem werde mit der Revision die Motion «Straffreie Meldungen an die Polizei bei Gefährdungsverdacht» umgesetzt, die der Thurgauer Grosse Rat 2020 teilweise erheblich erklärt hatte.

Berücksichtigt sind auch rund 35 Stellungnahmen aus der Vernehmlassung. So soll die Polizei nicht für sämtliche Aufgaben private Sicherheitsdienste beiziehen dürfen, sondern nur für Transporte, Bewachungen und die Unterstützung in ausserordentlichen Lagen. Hier wird das Gesetz enger gefasst.

Das revidierte Gesetz hat laut Regierung keine finanziellen Konsequenzen für die Kantonspolizei. Die Vorlage werde allerdings zu Mehrkosten beim Zwangsmassnahmengericht führen, heisst es. Als nächstes wird sich der Grosse Rat mit dem Polizeigesetz befassen.