Coronavirus – GL Glarner Regierung stopft Corona-Ertragsausfälle des Kantonsspitals

uj, sda

7.9.2021 - 16:24

Das Kantonsspital Glarus soll vom Kanton für Ertragsausfälle entschädigt werden, die ihm im Lockdown durch das Verbot von nicht dringenden Behandlungen entstanden.
Das Kantonsspital Glarus soll vom Kanton für Ertragsausfälle entschädigt werden, die ihm im Lockdown durch das Verbot von nicht dringenden Behandlungen entstanden.
Keystone

Das Kantonsspital Glarus soll vom Kanton für pandemiebedingte Ertragsausfälle entschädigt werden. Die Glarner Regierung hat beim Landrat, dem Parlament, die Zahlung von 660'000 Franken beantragt.

Keystone-SDA, uj, sda

Der Betrag entspreche dem Kantonsanteil an den Ertragsausfällen, teilte die Regierung am Dienstag mit. Das Spital soll damit für einen Teil der Mindereinnahmen entschädigt werden, die es im ersten Lockdown wegen des bundesrätlichen Behandlungsverbots verbuchte.

Die Landesregierung hatte Gesundheitseinrichtungen verpflichtet, im März und April 2020 auf nicht dringende medizinische Behandlungen zu verzichten, um Platz für Corona-Patienten zu haben.

Wie andere Spitäler und Kliniken hatte auch das Kantonsspital Glarus aufgrund des Behandlungsverbots Ertragsausfälle. Diese konnte es laut der Glarner Regierung nicht mit Erträgen aus der Behandlung von Covid-Patienten kompensieren. Vielmehr hatte das Spital wegen der Pandemie Mehrkosten.

Das Behandlungsverbot wurde aufgrund des Epidemiegesetzes angeordnet. Dieses regle aber nicht, wer die finanziellen Folgen solcher Massnahmen tragen müsse, hiess es in der Mitteilung. Es sei zu erwarten, dass sich weder der Bund noch die Krankenversicherer an den Ertragsausfällen der Spitäler und Kliniken beteiligen.

Als Geldgeber käme somit nur der Kanton infrage, schrieb die Exekutive. Dieser sei für die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung zuständig. Als Eigentümer habe der Kanton zudem ein unmittelbares Interesse an einer finanziell nachhaltigen Organisation.