Altersgrenze Glarner Regierung will «Altersguillotine» nur teilweise aufheben

ny, sda

22.6.2021 - 16:02

Die Glarner Regierung will für sich selber und für die Gerichtspräsidien am Höchstalter von 65 Jahren festhalten. Für die Mitglieder des Ständerats und die Milizrichterinnen und -richter will sie die "Alterguillotine" aufheben. Das letzte Wort hat voraussichtlich 2022 die Landsgemeinde (Archivbild).
Die Glarner Regierung will für sich selber und für die Gerichtspräsidien am Höchstalter von 65 Jahren festhalten. Für die Mitglieder des Ständerats und die Milizrichterinnen und -richter will sie die "Alterguillotine" aufheben. Das letzte Wort hat voraussichtlich 2022 die Landsgemeinde (Archivbild).
Keystone

Im Kanton Glarus soll das Höchstalter von 65 Jahren für Ständerätinnen, Ständeräte, Miliz-Richterinnen und Miliz-Richter aufgehoben werden. Dies schlägt die Regierung vor. An der «Altersguillotine» für sich selber und die Gerichtspräsidien will die Regierung festhalten.

22.6.2021 - 16:02

Dies wäre ein Kompromiss, heisst es in einer Mitteilung des Kantons vom Dienstag. Im Jahr 2019 hatte der Landrat (Parlament) eine Motion der Kommission Recht, Sicherheit und Justiz gutgeheissen, mit der die 1988 eingeführte «Altersguillotine» für alle öffentlichen Ämter abgeschafft werden sollte.

Mit ihrem Vorschlag will die Regierung diesen Auftrag nur teilweise umsetzen. Die fünf Mitglieder des Regierungsrats sollen weiterhin mit 65 Jahren zurücktreten müssen. Auch für die Gerichtspräsidien und Vizepräsidien will die Regierung am Höchstalter 65 festhalten.

Diese Tätigkeiten seien «mit dem Status von Personen im öffentlichen Dienst vergleichbar», für die in der Regel ebenfalls das Pensionsalter 65 gelte, heisst es. Die Vorlage geht jetzt in die Vernehmlassung. Sie muss danach dem Landrat und der Landsgemeinde – voraussichtlich im Jahr 2022 – vorgelegt werden.

ny, sda