Graubünden arbeitet künftig bei Wegweisungen von abgewiesenen Asylbewerbern im Verbund mit anderen Ostschweizer Kantonen. Die Bündner Regierung genehmigte die entsprechende Verwaltungsvereinbarung für eine neue Asylregion Ostschweiz.
Mit Graubünden bilden die Kantone Appenzell Ausserrhoden sowie Innerrhoden, Glarus, St. Gallen, Schaffhausen und Thurgau ab dem 1. März nächsten Jahres die neue Asylregion. Sie ist Teil von insgesamt sechs Asylregionen, die im Zusammenhang mit der Neustrukturierung schweizweit entstehen.
Wie die Bündner Regierung am Donnerstag mitteilte, sind in der Asylregion Ostschweiz zwei Bundesasylzentren vorgesehen – eines mit Verfahrensfunktion in Altstätten SG und eines ohne Verfahrensfunktion in Kreuzlingen TG.
Die Kantone können die Standortkantone eines solchen Bundeszentrums im Vollzug mit personellen oder organisatorischen Massnahmen unterstützen. Damit kann laut Behördenangaben verhindert werden, dass der Standortkanton einer Region längere Zeit überdurchschnittlich stark belastet wird und die Vollzugsaufgaben nicht mehr wahrnehmen kann.
Die Verwaltungsvereinbarung unter den Kantonen in der Ostschweiz regelt die gegenseitige Unterstützung im Wegweisungsvollzug. Geplant ist, dass die Kantone einander bei Bedarf die verfügbaren ausländerrechtlichen Haftplätze zur Verfügung stellen.
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