Zur Milderung von wirtschaftlichen Härtefällen wegen der Coronakrise errichtet der Kanton Graubünden einen Härtefallfonds im Umfang von 10 Millionen Franken. Die Hilfe ist für kleine Unternehmen mit einem Jahresumsatz von maximal 2,5 Millionen Franken gedacht.
Bund und Kanton haben mit verschiedenen Massnahmen wie Kurzarbeit- und Erwerbsausfallentschädigungen sowie Liquiditätshilfen den erheblichen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen, welche infolge der behördlich angeordneten Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus entstehen, entgegengewirkt.
Dennoch werde es Unternehmen geben, für welche aufgrund besonderer betrieblicher Umstände diese Massnahmen nicht ausreichen oder welche im Vergleich zu anderen Unternehmen aus verschiedenen Gründen von einer besonders schweren Härte betroffen sind, schrieb die Bündner Staatskanzlei am Donnerstag in einer Mitteilung.
Zur Milderung von wirtschaftlichen Härtefällen errichtet die Bündner Regierung einen Härtefallfonds im Umfang von 10 Millionen Franken und erlässt eine entsprechende Verordnung dazu. Zu diesem Zweck werden Unternehmen, die infolge der behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus besonders schwer betroffen sind, mittels A-Fonds-perdu-Beiträgen unterstützt.
Die Hilfe soll kleinen Unternehmen mit Sitz in Graubünden und einem Jahresumsatz von maximal 2,5 Millionen Franken dienen. Diese Firmen vermögen Ertragsausfälle prinzipiell weniger gut zu verkraften oder haben weniger Möglichkeiten für die Bewältigung von Krisenzeiten, wie der Kanton weiter mitteilt.
Der Beitrag ist auf 30'000 Franken pro Einzelfall begrenzt. Ein Unternehmen muss glaubhaft darlegen, weshalb eine besonders schwere Betroffenheit vorliegt. Die Gesuche müssen bis zum 31. Juli eingereicht werden. Die Errichtung des Härtefallfonds bedarf eines Nachtragskredits für das Budget 2020. Zuständig ist die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rats.
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