Steuerpolitik Grünen wollen Erbschaftssteuern einführen – Regierung ist dagegen

ka, sda

1.4.2021 - 12:47

Die Grünen wollen die Erbschafts- und Schenkungssteuern einführen. Der St. Galler Kantonsrat wird sich in der Aprilsession damit befassen. (Archivbild)
Die Grünen wollen die Erbschafts- und Schenkungssteuern einführen. Der St. Galler Kantonsrat wird sich in der Aprilsession damit befassen. (Archivbild)
Keystone

In einem Vorstoss haben die St. Galler Grünen die Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuern verlangt. Damit könnten ungerechte Sparpakete vermieden werden und es gebe genügend Mittel, um der Klimakrise zu begegnen. Die Regierung lehnt die Motion ab.

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Der Kanton St. Gallen habe sich mit der Senkung der Unternehmenssteuern selbst eines Teils seiner Einnahmen beraubt, heisst es in der Motion der Grünen-Fraktion aus der Februarsession.

Die Auswirkungen seien fatal: «Versucht die Politik das kantonale Haushaltsdefizit mit Ausgabenkürzungen wegzusparen, droht sich der wirtschaftliche Einbruch zu verstärken.» Neben der Bewältigung der Pandemie werde die Klimakrise zu wirtschaftlichen Verwerfungen führen.

Als Lösung schlagen die Grünen die Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuern vor. «Als Einnahmequelle bieten sich die hunderte Millionen Franken an, die im Kanton jährlich vererbt werden.»

Die Regierung solle eine entsprechende Vorlage ausarbeiten, die einen angemessenen Freibetrag sowie Bestimmungen enthält, damit der Weiterbestand von Unternehmen nicht gefährdet wird. Erbschaftssteuern seien im Interesse «einer fairen Verteilung des Wohlstands der Gesellschaft», so die Grünen.

Mit Volksentscheid 1997 abgeschafft

Die Regierung lehnt den Vorstoss in ihrer kürzlich veröffentlichten Stellungnahme ab. Sie erinnert an die Abstimmung vom Juni 1997, bei der die kantonalen Erbschafts- und Schenkungssteuern mit einem Ja-Stimmenanteil von 69 Prozent abgeschafft wurden.

Dieser Schritt lasse sich vor allem mit dem interkantonalen Steuerwettbewerb erklären. In fast allen Kantonen seien die direkten Nachkommen von der Erbschafts- und Schenkungssteuern befreit. Einzige Ausnahme in der Nachbarschaft sei Appenzell Innerrhoden. Dort gebe es einen Freibetrag von 300'000 Franken, danach werde die Erbschaft mit einem Steuersatz von einem Prozent besteuert.

«Eine Wiedereinführung würde dazu führen, dass der Kanton St. Gallen an Konkurrenzfähigkeit im Steuerwettbewerb verliert», schreibt die Regierung. Vermögende Personen könnten wegziehen. Weiter würde den direkten Nachkommen die Nachfolgeregelung bei Familienunternehmen und Landwirtschaftsbetrieben erschwert.

Ein Wiedereinführung komme für die Regierung nur in Frage, wenn gleichzeitig die aktuell hohe Steuerbelastung beispielsweise bei den Vermögenssteuern reduziert und sich damit die Standortattraktivität des Kantons insgesamt verbessere. Der St. Galler Kantonsrat wird den Vorstoss voraussichtlich in der kommenden Aprilsession behandeln.