Universitätsrat Honorar-Affäre: St. Galler Anwalt tritt aus Universitätsrat zurück

SDA

20.1.2020 - 12:01

Der St. Galler Anwalt Patrick Stach tritt per sofort aus dem Universitätsrat der Uni St. Gallen (HSG) zurück. Er war wegen einer Honorar-Affäre in die Kritik geraten.
Der St. Galler Anwalt Patrick Stach tritt per sofort aus dem Universitätsrat der Uni St. Gallen (HSG) zurück. Er war wegen einer Honorar-Affäre in die Kritik geraten.
Source: Michael Nyffenegger, Keystone-SDA

Der St. Galler Anwalt Patrick Stach tritt per sofort aus dem Universitätsrat der Uni St. Gallen (HSG) zurück. Stach war in einem aufsichtsrechtlichen Verfahren mit 10'000 Franken gebüsst worden, weil er in einem Erbstreit eine krass überhöhte Honorarforderung gestellt hatte.

An einer Medienkonferenz am Montag sagte Stach: «Ich habe eine Fahrlässigkeit begangen, die ich sehr bedaure». Er entschuldigte sich für die entstandene Situation. Die letzten Tage seien für ihn, seine Familie und seine Kanzlei-Kollegen aufwühlend gewesen und hätten ihn sehr betroffen gemacht.

420'000 Franken Honorar gefordert

Der Anwalt war vor einer Woche in die Schlagzeilen geraten: Er hatte im Zusammenhang mit einem Erbstreit Mitte 2017 eine Honorarforderung von 420'000 Franken gestellt. Die Klientin akzeptierte dies nicht und zeigte Stach bei der Anwaltskammer an. Diese eröffnete ein Disziplinarverfahren und büsste den Anwalt mit 10'000 Franken.

Stach focht den Entscheid erfolglos durch alle Instanzen an. Das Bundesgericht wies Ende November 2019 seine Beschwerde ab und bestätigte die Busse. Das «St. Galler Tagblatt» machte den Fall publik. Politiker forderten darauf Stachs Rücktritt aus dem St. Galler Universitätsrat.

Im Erbstreit ging es um einen Betrag von 1,9 Millionen Franken. Der Anwalt hatte mit der Klientin ein Honorar von 20 Prozent, mindestens aber 100'000 Franken, vereinbart. Eine solche Abmachung sei gemäss Gesetz unzulässig, stellte das Bundesgericht fest. Zudem sei die Honorarforderung krass überhöht gewesen.

Stach rechtfertigt sich

Erfolgshonorare seien «gemäss Bundesgericht grundsätzlich zulässig», rechtfertigte sich Stach am Montag. Der Vorschlag einer solchen Abmachung sei von der Klientin gekommen. Erst später, Mitte Juni 2017, sein ein Bundesgerichtsurteil zu dieser Frage bekannt geworden. «Wir gingen damals fälschlicherweise davon aus, dass die Vereinbarung in dieser Form zulässig sei», so Stach.

Zudem sei der Stundenaufwand für diesen Fall deutlich höher gewesen als im Urteil des Bundesgerichts festgehalten. Neben ihm sei ein zweiter angestellter Anwalt involviert gewesen. Somit habe der effektive Stundenansatz eher bei 400 Franken pro Stunde gelegen. Das Bundesgericht hatte den Ansatz mit 910 Franken beziffert.

Diser Fall habe seine Aufgabe als Universitätsrat in keiner Weise tangiert, erklärte Stach. Ihm sei aber klar, dass der Fall und die Ratsmitgliedschaft in den Medien, der Politik und der Öffentlichkeit nicht getrennt betrachtet würden. Daher habe er am vergangenen Donnerstag entschieden, per sofort aus dem Universitätsrat zurückzutreten.

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