Asyl Humanitäre Aktion: St. Gallen überprüft abgewiesene Flüchtlinge

SDA

29.11.2018 - 11:36

Im Kanton St. Gallen gibt es rund 200 Flüchtlinge, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, die aber teilweise nicht ausgeschafft werden können. Bevor das neue Asylrecht in Kraft tritt, soll geprüft werden, ob sie als Härtefälle eine humanitäre Aufenthaltsbewilligung erhalten sollen.

Bei einem Teil der rund 200 abgewiesenen Asylsuchenden im Kanton sei eine Wegweisung oder Ausschaffung aus der Schweiz aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich, heisst es in einer Mitteilung des Sicherheits- und Justizdepartements. Viele von ihnen lebten sei vielen Jahren in der Illegalität, seien Nothilfeempfänger und dürften von Gesetzes wegen nicht arbeiten.

Mit dem neuen Asylrecht geht die Verantwortung für diese Gruppe von Flüchtlingen von den Gemeinden zum Kanton über. Sie werden danach im Ausreise- und Nothilfezentrum Sonnenberg in Vilters untergebracht. In Absprache mit den Gemeinden überprüft nun zuvor das Migrationsamt den Aufenthaltsstatus dieser Nothilfeempfänger.

Unwürdig und unmenschlich

Man könne nicht gut integrierte Familien mit Kindern einfach aus ihren Schulen und Dörfern herausreissen und in einem dieser Zentren unterbringen, erklärte Fredy Fässler (SP), Vorsteher des Sicherheits- und Justizdepartements, in einem Interview mit dem "St. Galler Tagblatt". Da rebelliere die ganze Region. "Es wäre unwürdig und unmenschlich, wenn man das machen würde."

Konkret wird nun überprüft, bei welchen Personen beim Bund eine humanitäre Aufenthaltsbewilligung beantragt werden könnte. In Frage kommen ausschliesslich Personen mit einem Aufenthalt von wenigstens fünf Jahren in der Schweiz, die sich in dieser Zeit straflos verhalten und ein Mindestmass an Sprachkenntnissen vorweisen können. Eine gewisse soziale und wirtschaftliche Integration ist ebenfalls erforderlich.

Bisher seien 23 Einzelpersonen sowie sieben Familien mit Kindern angeschrieben und darüber informiert worden, dass sie beim Migrationsamt ein Gesuch einreichen könnten, heisst es in der Mitteilung.

Zurück zur Startseite