Öffentlichkeitsgesetz Initianten fordern rasche Umsetzung des Öffentlichkeitsgesetzes

gn, sda

12.3.2021 - 14:56

Die Thurgauer Regierungsrätin Cornelia Komposch (SP) hat einen Entwurf für das Öffentlichkeitsgesetz ausgearbeitet. Das Initiativkomitee fordert nun in der Vernehmlassung die rasche Überweisung einer Botschaft an den Grossen Rat. (Archivbild)
Die Thurgauer Regierungsrätin Cornelia Komposch (SP) hat einen Entwurf für das Öffentlichkeitsgesetz ausgearbeitet. Das Initiativkomitee fordert nun in der Vernehmlassung die rasche Überweisung einer Botschaft an den Grossen Rat. (Archivbild)
Keystone

Der Thurgauer Regierungsrat hat den Entwurf für ein Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip in die externe Vernehmlassung gegeben. Das Initiativkomitee fordert eine zügige Umsetzung und unter anderem die Schaffung einer Schlichtungsstelle sowie die Einsehbarkeit von parlamentarischen Protokollen.

Mit dem Thurgau schliesst der letzte Ostschweizer Kanton die Lücke und verpflichtet Behörden, künftig Einsicht in amtliche Akten zu gewähren. Im Mai 2019 nahmen die Thurgauer Stimmberechtigten die Volksinitiative «Offenheit statt Geheimhaltung/Für transparente Behörden im Thurgau» mit einem Ja-Anteil von 80,2 Prozent an.

«Wir sind auf der Zielgeraden», sagte Ueli Fisch (GLP), Präsident des Initiativkomitees, am Freitag vor den Medien. Auf dem Tisch liege ein kompaktes nur 17 Paragraphen umfassendes Gesetz. «Die Regierung hat das Rad nicht neu erfunden, sondern die Erfahrungen anderer Kantone in das Gesetz einfliessen lassen,» so Fisch.

Damit das Gesetz, wie in der Initiative verlangt, bis spätestens im Mai 2022 in Kraft treten könne, dürfe der Fuss nicht vom Gaspedal genommen werden. Das Gesetz müsse von der Regierung vordringlich behandelt und dem Grossen Rat rasch eine Botschaft vorgelegt werden.

Abgrenzung vom Amtsgeheimnis

Das Gesetz bezweckt, das Handeln der öffentlichen Organe transparent zu gestalten. Neu müssen der Kanton sowie die politischen Gemeinden und Schulgemeinden Einsicht in amtliche Akten gewähren, soweit dem nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen.

Die Behörden sind im Rahmen des Gesetzes aber an das Amtsgeheimnis gebunden. Mit dem Erlass des Öffentlichkeitsgesetzes erfolge aber eine Abkehr vom Geheimhaltungsprinzip. Es brauche eine klare Abgrenzung, so das Komitee. Es schlägt folgende Formulierung vor: «Kann die Einsicht gewährt werden, ist das Amtsgeheimnis aufgehoben».

Der Datenschutzbeauftragte solle neu auch Öffentlichkeitsbeauftragter werden. Das Komitee fordert, dass dieser auch die Funktion einer Schlichtungsstelle wahrnehmen kann. Im Streitfall müssten Gesuchsteller sonst den Rechtsweg beschreiten.

Die Tätigkeit der kantonalen Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission (GFK) soll nach dem Willen der Initianten weiterhin im geschützten Rahmen stattfinden können, die Protokolle der übrigen parlamentarischen Kommissionen sollen aber im Grundsatz öffentlich sein.

Bei erheblichem Aufwand will die Regierung festlegen, dass eine angemessene Verfahrensgebühr erhoben werden kann. Grundsätzlich müsse die Einsicht in amtliche Akten kostenlos erfolgen, erklärt das Komitee.

gn, sda