ProzessIT-Mitarbeiter gab sich als Polizist aus – Urteil trotz Abwesenheit
gn, sda
26.9.2022 - 16:30
Ein Informatiker der Stadt St. Gallen hat sich wiederholt als Mitarbeiter der Polizei ausgegeben und unbefugt Informationen aus Datenbanken der Polizei und des Strassenverkehrsamts abgefragt. Das Kreisgericht St. Gallen verurteilte ihn am Montag zu einer bedingten Geldstrafe.
26.9.2022 - 16:30
SDA
Da der 47-jährige Schweizer zum wiederholten Mal nicht vor Gericht erschien, verurteilte ihn der Richter in Abwesenheit. Er sprach ihn wegen Urkunden- und Ausweisfälschung, unbefugten Eindringens in eine Datenverarbeitungsanlage, betrügerischen Konkurses und unrechtmässigen Gebrauchs einer amtlichen Bezeichnung schuldig.
Der Richter verurteilte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 100 Franken, bei einer Probezeit von zwei Jahren. In einzelnen Punkten, etwa Amtsgeheimnisverletzung und Nötigung, wurde er freigesprochen. Der Richter folgte damit mehrheitlich der Anklage. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Beschuldigte soll zwischen Januar und Oktober 2020 ein Benutzerkonto, das die Informatikabteilung der Stadtpolizei zu Testzwecken eingerichtet hatte, unberechtigt verwendet haben. Laut Anklage machte er in Datenbanken über 450 Abfragen. Er habe aus rein persönlichem Interesse Informationen zu Personen aus seiner Nachbarschaft, von seiner Arbeitsstelle oder von der Schule seiner Kinder abgerufen.
Der IT-Fachmann gab sich in E-Mails, Nachrichten und Dokumenten als Mitarbeiter der Polizei aus. Er täuschte mit der gefälschten Signatur eine Immobilienfirma bei einer Wohnungsbewerbung oder eine Schulleitung. Auch verwendete er Visitenkarten mit seinem Namen, der Bezeichnung «Kantonspolizei» und «Kriminalpolizei» sowie dem St. Galler Wappen.
Nachbarn eingeschüchtert
Auch gegenüber Nachbarn gab sich der Mann als Polizist aus und verbreitete vertrauliche Informationen. Eine eingeschüchterte Nachbarin stellte ihr Handy zu Hause auf Flugmodus, klebte die Kamera der Wohnungssteuerung ab und sprach nur noch leise, aus Angst, vom Beschuldigten abgehört zu werden.
Der 47-Jährige soll schon vor seiner Zeit bei der Stadtverwaltung straffällig geworden sein. 2019 soll er in seinem Privatkonkursverfahren Vermögenswerte verschwiegen haben. Anfang 2021 reichte er laut Anklage bei einer Jobbewerbung gefälschte Unterlagen ein.
Gemäss dem Urteil muss der Beschuldigte der Stadt St. Gallen eine Entschädigung von rund 23'600 Franken zahlen. Die Verfahrenskosten auferlegte ihm der Richter zu neun Zehnteln. Die Zivilforderung einer Nachbarin verwies der Richter auf den Zivilweg.
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