Wahlsystem Ja-Komitee: «Neues Bündner Wahlsystem bildet Bevölkerung ab»

uj, sda

30.3.2021 - 12:19

Für das überparteiliche Ja-Komitee gibt es zum neuen Bündner Wahlsystem für den Grossen Rat keine Alternative. (Archivbild)
Für das überparteiliche Ja-Komitee gibt es zum neuen Bündner Wahlsystem für den Grossen Rat keine Alternative. (Archivbild)
Keystone

Ein überparteiliche Ja-Komitee hat am Dienstag die Abstimmungskampagne zum neuen Bündner Wahlsystem für den Grossen Rat lanciert. Mit dabei sind ausser der CVP alle im Kantonsparlament vertretenen Parteien sowie Verda, die Grünen.

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Die Einführung der Verhältniswahl (Proporz) ist in Graubünden ein politischer Dauerbrenner. Acht Mal wurde das System zwischen 1937 und 2013 an der Urne verworfen und die Mehrheitswahl (Majorz) bestätigt. Nun steht der nächste Urnengang an.

Über das neue Wahlsystem stimmt Graubünden am 13. Juni ab. Dies weil das heutige System in Teilen verfassungswidrig ist.

Nach zähem Ringen hätten sich die Fraktionen im Grossen Rat im Februar auf den sogenannten Bündner Kompromiss geeinigt, teilte das Ja-Komitee am Dienstag mit. Das System erhalte alle bisherigen Wahlkreise und sichere somit die Vertretung auch der kleinen Talschaften. Zugleich gewährleiste es, dass jede Stimme im Kanton zähle und es in allen Wahlkreisen tatsächlich zu einer Auswahl komme.

Komitee sieht keine Alternative

Zum System, das die Bündner Bevölkerung in ihrer politischen Breite und geografischen wie kulturellen Vielfalt abbildet, gibt es laut dem Komitee keine echte Alternative. Würde es abgelehnt, müssten Regierung und Parlament ein schlechteres System in einem Eilverfahren ausarbeiten, warnen die Befürworter. Es drohten Hauruckübungen.

Das Komitee ist der Meinung, dass das neue Wahlsystem den jahrzehntealten Konflikt zwischen Majorz- und Proporzfreunden beilegen kann. Ganz freiwillig kommt es nicht zur Abstimmung über das Wahlmodell aber nicht. Bei der Systemanpassung half das Bundesgericht nach.

Die Richter in Lausanne stellten im Juli 2019 fest, dass das Majorzverfahren in Graubünden zwar zum grossen Teil, aber nicht in allen Belangen mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen vereinbar ist. Neu gewählt wird das Bündner Kantonsparlament am 15. Mai 2022. Bis dahin muss die Frage des Wahlverfahrens geklärt sein.