HeimeJustiz stellt Verfahren gegen Schaffhauser Heim weitgehend ein
olgr, sda
24.5.2023 - 12:00
Nach dem Konkurs des Alters- und Pflegeheims «Hand in Hand» im Kanton Schaffhausen gibt es keine Prozesse gegen die beiden früheren Verantwortlichen: Die ausserordentliche Staatsanwältin hat im Zuge ihrer Untersuchungen weder ungewöhnliche Tode noch Misswirtschaft festgestellt.
olgr, sda
24.05.2023, 12:00
SDA
Die Staatsanwältin bestrafte einzig die Pflegedienstleiterin des Heims mit einem Strafbefehl: Diese habe einen unwahren Eintrag im Pflege-Verlaufsbericht vorgenommen, teilte die Schaffhauser Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Wegen des Eintrags einer Arztkonsultation, die nicht stattgefunden habe, habe sich diese wegen Urkundenfälschung schuldig gemacht.
Für die weiteren rund um den Heim-Konkurs geäusserten Vorwürfe fand die eingesetzte ausserkantonale Staatsanwältin hingegen kein strafrechtlich relevantes Fehlerverhalten, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Alle weiteren Verfahren wurden deshalb eingestellt.
Dass das Alters- und Pflegeheim im September Konkurs anmeldete, sei zwar zweifellos auf unternehmerische Fehleinschätzungen der beiden Verantwortlichen zurückzuführen, heisst es in der Mitteilung. Eine Pflichtverletzung oder ein krasses wirtschaftliches Fehlerverhalten sei ihnen dabei aber nicht vorzuwerfen.
Auch bezüglich eines Tods einer Bewohnerin hätten sich die Vorwürfe nicht erhärtet, schreibt die Staatsanwaltschaft. Die Frau habe zwar das Heim in ihrem Testament begünstigt, doch sei sie weder dazu gedrängt worden noch hätten ihr die Heimverantwortlichen später die notwendige medizinische Versorgung verweigert.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen hatte im Herbst 2021 gegen die beiden Verantwortlichen des «Hand in Hand»-Heims ein Verfahren wegen Delikten gegen Leib und Leben sowie Urkundenfälschung eröffnet. Der Regierungsrat entschied sich für die Einsetzung einer ausserordentlichen Staatsanwältin. Deren nun erfolgte Einstellungsentscheide sind noch nicht rechtskräftig.
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