Öffentlicher VerkehrKanton hat Aufsichtspflicht über Bus Ostschweiz AG erfüllt
gn, sda
26.1.2023 - 09:45
Die Staatswirtschaftliche Kommission des St. Galler Kantonsrats ist zum Schluss gekommen, dass die kantonale Finanzkontrolle zur Bus Ostschweiz AG wirksam war. Falls sich aus dem Strafverfahren neue Erkenntnisse ergeben, werden weitere Massnahmen in Aussicht gestellt.
Keystone-SDA, gn, sda
26.01.2023, 09:45
SDA
Die Bus Ostschweiz AG zahlt dem Bund, den Kantonen St. Gallen und Thurgau sowie einigen politischen Gemeinden insgesamt 6,7 Millionen Franken zurück, wie Anfang Dezember 2022 bekannt wurde. Das Unternehmen hatte in den Jahren 2012 bis 2019 zu Unrecht Subventionen von 5,5 Millionen Franken erhalten.
Die Staatswirtschaftliche Kommission ist erfreut, dass mit der Einigung von Kanton und Bund mit der Bus Ostschweiz AG der Fall mit der Rückzahlung der unrechtmässig bezogenen Subventionen abgeschlossen werden kann, wie es in der Mitteilung vom Donnerstag heisst.
Die Kommission legte im vergangenen Jahr einen Fokus auf die Prüfung der Befunde zur Bus Ostschweiz AG und den daraus abgeleiteten Schwerpunkten Aufsicht, Governance, Strukturen und Organisation sowie Rückforderung von ungerechtfertigten Abgeltungen.
«Schnell und aktiv gehandelt»
Es wurde festgestellt, dass das Amt für öffentlichen Verkehr (AöV) und der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes nach Aufkommen von Verdachtsmomenten schnell und aktiv handelten und in Abstimmung mit dem BAV die kritischen Punkte durch die kantonale Finanzkontrolle vertieft prüfen liessen, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Sie hält fest, dass das AöV seiner Aufsichtspflicht und Verantwortung nachgekommen ist.
Der Fall sei ein gutes Beispiel für das funktionierende Zusammenspiel mit der kantonalen Finanzkontrolle. Schwächen würden noch in der aufsichtsrechtlichen Aufgabenteilung zwischen dem BAV und dem AöV bestehen. Die nötigen Verbesserungen würden in den nächsten Jahren umgesetzt.
An Gesamtforderung festhalten
Die Bus Ostschweiz AG umging mit der «Sale-and-lease-back»-Praxis das seit 2012 geltende Verbot von Überabschreibungen und bezog so jahrelang zu hohe Abgeltungen.
Die Kommission stellt klar, dass eine ungerechtfertigte Mittelherkunft nicht mit einer vermeintlich sinnhaften Mittelverwendung begründet oder gerechtfertigt werden könne.
Grundsätzlich hätte die Staatswirtschaftliche Kommission an der Rückerstattung der Gesamtforderung festgehalten. Die Beweggründe für die Einigung seien jedoch nachvollziehbar und sie ist erfreut, dass der Fall somit vorläufig abgeschlossen werden kann. Weitere Massnahmen nach Abschluss des Strafverfahrens bleiben vorbehalten.
Der Kantonsrat berät den Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission in der Februarsession.
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