Kantonsrat SGKanton soll Steinbruch ab 2025 als Aktiengesellschaft weiterführen
ny, sda
14.6.2023 - 15:48
Die St. Galler Regierung will den Steinbruch Starkenbach in Alt St. Johann ab 2025 als Aktiengesellschaft im Besitz des Kantons weiterführen. Eine neue Abbaubewilligung für die nächsten 60 Jahre werde in diesem Sommer erwartet.
14.06.2023, 15:48
14.06.2023, 17:31
SDA
Dies schrieb die Regierung am Mittwoch in ihrer Antwort auf eine dringliche Interpellation der SVP-Fraktion. Demnach ist das Abbauvolumen des Steinbruchs seit Ende 2022 erschöpft. Daher kann nur noch bereits abgebautes Kleinschüttmaterial verkauft werden. Aktuell ist laut Regierung kein kostendeckender Betrieb möglich.
Seit 2016 läuft ein Genehmigungsverfahren für eine Erweiterung des Steinbruchs. Die Regierung rechnet damit, dass die Abbaubewilligung demnächst erteilt wird. Ab 2025 sei ein wirtschaftlicher Betrieb des Steinbruchs wieder möglich. Von einer Schliessung, wie dies die SVP andeutete, könne keine Rede sein.
Für die Regierung ist der Betrieb des Steinbruchs jedoch keine Kernaufgabe des Staats mehr. Deshalb plant sie die Umwandlung in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft im Besitz des Kantons. Die neue Betriebsorganisation soll 2024 gegründet werden. Ab Frühling 2025 könnte in Starkenbach wieder Gestein abgebaut werden.
Derzeit beschäftigt der Steinbruch neun Mitarbeiter. In Zukunft könnten laut Regierung dank der neuen Abbaubewilligung zusätzliche attraktive Arbeitsplätze im oberen Toggenburg entstehen. Die Gründung der Aktiengesellschaft muss auch vom Kantonsrat genehmigt werden.
Verärgerte Parlamentarier
In der Diskussion zeigten sich die Interpellanten unzufrieden mit der Antwort. Es sei nicht nachvollziehbar, wieso der Steinbruch für ein Jahr geschlossen werde, sagte Mitte-Kantonsrat Mathias Müller. Die Baubranche müsse sich nun kurzfristig neu orientieren. Mit dem Toggenburg könne man das ja machen, ärgerte sich Mirco Gerig (SVP).
Bauchefin Susanne Hartmann (Mitte) verwies auf das Verfahren, das bereits 2016 begonnen habe. Alles habe viel länger gedauert. Der Kanton könne den Steinbruch nun nicht mehr offen halten, weil es dort nichts mehr abzubauen gebe. Dies ändere sich erst mit der neuen Bewilligung.
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