Unbewilligte Demo Kanton St. Gallen prüft Abwälzung der Polizeikosten

ka, sda

29.4.2021 - 15:57

Die unbewilligte Kundgebung der Massnahmen-Gegner vom letzten Samstag hat dem Kanton St. Gallen Kosten für den Polizeieinsatz in der Höhe von rund 250'000 Franken verursacht.
Die unbewilligte Kundgebung der Massnahmen-Gegner vom letzten Samstag hat dem Kanton St. Gallen Kosten für den Polizeieinsatz in der Höhe von rund 250'000 Franken verursacht.
Bild: Keystone

Der Polizeieinsatz in Rapperswil-Jona hat Kosten von rund 250'000 Franken verursacht. Nun wird abgeklärt, ob diese Aufwendungen an die Verursacher überwälzt werden können. Zu diesem Thema wurde im November im Kantonsparlament eine Motion überwiesen. Die Umsetzung scheint schwierig.

Keystone-SDA, ka, sda

Die unbewilligte Kundgebung der Massnahmen-Gegner fand am 24. April statt – trotz mehrerer Aufrufe, Rapperswil-Jona fernzubleiben. Die Polizei war mit einem Grossaufgebot vor Ort. Der Kanton St. Gallen rechnet nun mit Kosten von rund 250'000 Franken, die dem Ostschweizer Polizeikonkordat für die personelle Unterstützung überwiesen werden müssen.

Können diese Ausgaben auf die Verursacher abgewälzt werden? In der Novembersession 2020 hatte der Kantonsrat eine SVP-Motion zu diesem Thema gutgeheissen. Darin wird verlangt, dass die Organisatoren von unbewilligten Kundgebungen zum Ersatz der Kosten des dadurch ausgelösten Polizeieinsatzes verpflichtet werden können – und zwar «unabhängig davon, ob dabei Gewalt an Sachen oder Personen ausgeübt wurde».

Die St. Galler Regierung hatte sich dagegen gewehrt. Sie argumentierte, dass eine solche Kostenüberwälzung die Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit tangiere. Weiter hielt sie fest, Verursacherinnen und Verursacher könnten bereits heute für Polizeikosten zur Kasse gebeten werden. Bedingung sei aber, dass die Kosten ihnen «ummittelbar zurechenbar» seien. Dabei gebe es «tatsächliche und rechtliche Hindernisse».

Die Veranstalter identifizieren

In der Debatte im Kantonsrat war dies als Ausrede bezeichnet worden. Es gebe auch bei unbewilligten Demonstrationen immer Veranstalter oder Organisatoren, sagte Kantonsrat Erwin Böhi als Sprecher der SVP-Fraktion. Bekanntlich erfolge die Mobilisierung oft über die sozialen Medien, zu denen die Behörden wohl auch Zugang hätten.

FDP-Kantonsrat Walter Locher sagte, jemand der unbewilligte Demonstrationen verursache, müsse identifiziert werden. Dies sei eine Aufgabe der Polizei. Die Motion wurde klar mit 71 gegen 35 Stimmen überwiesen. Eine Vorlage mit einem Gesetzesnachtrag liegt noch nicht vor.

Wer käme im Fall Rapperswil-Jona für die Begleichung der Polizeirechnung in Frage? Das Gesuch hatte der Verein Stiller Protest eingereicht. Nachdem die Bewilligung nicht erteilt wurde, informierte der Verein in Communiqués darüber. Unter anderem hiess es darin, die Gespräche mit den Behörden würden fortgesetzt. Es gehe dabei um ein Verschiebedatum.

Einen Aufruf, trotzdem nach Rapperswil zu reisen, findet sich in diesen offiziellen Mitteilungen nicht. Würde der Verein trotzdem zur Kasse gebeten, wenn die Motion bereits umgesetzt wäre? Oder wären es Gruppierungen oder Einzelpersonen, die beispielsweise über die Messenger App Telegram zum Treffen auf dem Fischmarktplatz aufgerufen hatten?

Überwälzung wird geprüft

Es werde nun ernsthaft geprüft, ob jemand als Veranstalter identifiziert werden könne, um ihm die Kosten aufzuerlegen, erklärte Fredy Fässler (SP), Vorsteher des Sicherheits – und Justizdepartements, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Dies sei bereits heute mit dem Polizeigesetz möglich.

Wer da zur Kasse gebeten werden könnte, lässt Fässler offen. Man habe den Eindruck, dass sich der Verein Stiller Protest vor der Kundgebung eher zurückgezogen habe. Die Mitglieder seien auch nicht sichtbar in Erscheinung getreten. Grundsätzlich könnten die rund 4000 Teilnehmenden solidarisch haftbar gemacht werden, bis der Betrag beglichen sei, zählte Fässler die Möglichkeiten auf. Die Namen und Adressen wurden allerdings nicht erhoben.

Die Abklärungen haben erst begonnen. Von der Kundgebung gebe es viel Bildmaterial, so der Regierungsrat. Ob ein Gesetzesnachtrag, wie ihn die Motion verlangt, die Möglichkeiten für eine solche Überwälzung der Kosten erweitern würde, sei bisher noch offen.