Durch einen Systemwechsel beim Bundesfinanzausgleich erhalten der Kanton St. Gallen und die St. Galler Gemeinden in Zukunft weniger Geld. Die Gemeinden sollen sich am Ausfall mit 26,5 Millionen Franken beteiligen, indem Aufgaben und Finanzierungen neu geregelt werden.
Der Kanton und die Gemeinden haben sich auf diese Lösung verständigt, wie es in einer Mitteilung der Staatskanzlei vom Freitag heisst. Dazu braucht es fünf Gesetzesanpassungen. Die neue Aufgabenteilung soll ab 2021 wirksam werden.
So müssen die Gemeinden jährlich 1,1 Mio. Franken mehr Pflegekosten übernehmen. Weiter sind eine Gemeindepauschale für Sonderschulinternate von 2,3 Mio. Franken und eine Übernahme von Elternbeiträgen von 300'000 Franken durch die Sozialhilfe vorgesehen.
Mit 4,6 Mio. Franken finanzieren die Gemeinden künftig Lehrmittel mit. Verlustscheinforderungen wegen nicht einbringlichen Krankenkassenprämien werden neu auf die Gemeinden abgewälzt – mit Kosten von jährlich knapp 15 Millionen Franken. Um all diese Beträge wird die Kasse des Kantons entlastet.
Fünf Millionen für Kinderbetreuung
Als weitere Neuerung legt die Regierung einen Entwurf für ein Gesetz über Beiträge für familien- und schulergänzende Kinderbetreuung vor. Kanton und Gemeinden sollen dafür jährlich total fünf Millionen Franken zur Verfügung stellen. Die Beiträge werden den Gemeinden auf Gesuch hin und gestützt auf einen Verteilschlüssel ausgerichtet.
Die Neuerung geht zurück auf die kantonale Umsetzung der Steuerreform und AHV-Finanzierung (Staf). Als soziale Ausgleichsmassnahme erhöht der Kanton die Kinder- und Ausbildungszulagen. Die dadurch entstehenden Mehreinnahmen bei den Steuern fliessen in die ausserschulische Kinderbetreuung.
Das Gesetz untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum. Nach der Verabschiedung durch den Kantonsrat wird das Volk an der Urne das letzte Wort haben.
Zurück zur Startseite