Betrug Kanton St. Gallen will eine Million Franken aus Betrugsfall zurück

SDA

11.7.2018 - 14:51

Der Kanton St. Gallen versucht, von einem ehemaligen Angestellten rund eine Million Franken zurückzuerhalten, die dieser bis 2009 durch Betrügereien unterschlagen hat. Zahlen soll die Amtsbürgschaftsgenossenschaft. Vor dem Handelsgericht setzte sich der Kanton vorerst durch.

Von 1999 bis 2009 hat ein Rechnungsführer im Amt für Berufsbildung durch Betrügereien rund eine Million Franken erschlichen. Er leitete Beiträge für fiktive Schülerinnen und Schüler, die angeblich ausserkantonale Schulen besuchten, auf zwei eigene Konten um. Um die Kontrollen zu täuschen, verwendete er Namen oder Abkürzungen, die denjenigen bestehender Schulen sehr ähnlich waren.

2009 zeigte er sich selber an. Die Mittel hatte er für seinen kostspieligen Lebenswandel verbraucht. Er besuchte Erotik-Clubs, teure Restaurants und kaufte Luxusartikel. Einen Teil des Geldes gab er seiner langjährigen Freundin. 2011 wurde er in einem abgekürzten Verfahren wegen gewerbsmässigen Betrugs und Urkundenfälschung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Erfolg vor Handelsgericht

Danach versuchte der Kanton, die Gelder zurückzubekommen. Am Mittwoch veröffentlichte das St. Galler Handelsgericht dazu ein Urteil, das die Klage des Kantons schützt.

Der Weg zum Ersatz der ertrogenen Gelder führt über die Amtsbürgschaftsgenossenschaft, eine Art Versicherung die Schäden ersetzt, die von Angestellten in Ausübung ihrer Amts- oder Dienstgeschäfte vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht werden. Die Deckung reicht bis maximal einer Million Franken.

In diesem Fall weigerte sich die Amtsbürgschaft allerdings zu zahlen. Sie begründete dies damit, der Kanton habe den Schaden selber durch mangelhafte Kontroll- oder Sicherheitsmassnahmen grobfahrlässig ermöglicht.

Vorschriften wurden eingehalten

Das Handelsgericht hält in seinem Urteil fest, die vorgesehenen Kontrollmassnahmen hätten den gesetzlichen Vorgaben entsprochen. Letztlich bleibe es unklar, ob und wie die gefälschten Belege tatsächlich kontrolliert worden seien. Es sei nicht ohne weiteres ersichtlich gewesen, dass die Konten nicht zu realen Schulen gehörten. Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Verursacher ist unauffindbar

Zuerst habe man versucht, das Ziel "auf gütlichem Weg" zu erreichen, erklärte der Anwalt des Kantons, Walter Locher, gegenüber Keystone-SDA. Erst danach sei es zu einer Klage gekommen. Bei dieser gerichtlichen Auseinandersetzung spielte der Verursacher des Schadens, der ehemalige Kantonsangestellte, keine Rolle. Er sei unauffindbar, so Locher.

Die Amtsbürgschaftsgenossenschaft funktioniere wie eine Versicherung und sei genau für solche Fälle da, sagte der Anwalt. Für ihn sei es "verwunderlich", dass sie sich so gegen die Zahlung gewehrt habe. Das Urteil sei sorgfältig begründet und würde auch einem allfälligen Weiterzug vor Bundesgericht standhalten, ist Locher überzeugt.

Der Präsident der St. Galler Amtsbürgschaftsgenossenschaft war am Mittwoch für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

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