Ostschweiz Kanton St. Gallen will Gemeinden die Integration überlassen

ka, sda

25.5.2022 - 13:03

Der St. Galler Kantonsrat wird an einer der kommenden Sessionen entscheiden, ob der Kanton bei der Integration Kompetenzen an die Gemeinden abgeben soll.
Der St. Galler Kantonsrat wird an einer der kommenden Sessionen entscheiden, ob der Kanton bei der Integration Kompetenzen an die Gemeinden abgeben soll.
Keystone

Die St. Galler Gemeinden sollen künftig in eigener Kompetenz über Integrationsmassnahmen entscheiden können. Der Kanton will ihnen keine Vorgaben mehr zu Kursen und anderen Angeboten machen. Dies schlägt die Regierung in einer Gesetzesänderung vor, die in die Vernehmlassung gegeben wurde.

25.5.2022 - 13:03

Heute müssen sich die St. Galler Gemeinden bei Integrationsmassnahmen, die der Bund finanziert, an Listen von geprüften Angeboten orientieren, die der Kanton herausgegeben hat. Dabei geht es um Deutschkurse, Kurse für den beruflichen Einstieg oder um Angebote zur sozialen Integration wie Vereinsmitgliedschaften oder musische Tätigkeiten.

Dies soll sich ändern: Die St. Galler Regierung habe einen Nachtrag zum Sozialhilfegesetz ausgearbeitet, heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Mittwoch. Danach sollen künftig die Gemeinden «vollumfänglich selbst entscheiden können, ob eine Massnahme sinnvoll ist».

Die Erfahrungen der letzten Jahre hätten gezeigt, dass die Sozialämter in der Lage seien, Entscheide zu einzelnen Massnahmen zu treffen, schreibt die Regierung. Der Kanton wird keine Qualitätsprüfung der Angebotsliste mehr vornehmen. Damit werde dem Wunsch der Kommunen nach mehr Selbständigkeit entsprochen.

Schulungen vorgesehen

Die Vereinigung St. Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) sei unter anderem für die Schulung der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zuständig. Eine Vereinbarung sehe vor, dass Gemeinden Mittel zurückerstatten müssten, wenn sich herausstellen würde, dass sie falsch verwendet wurden.

Die Gemeinden hätten ein eigenes Interesse an einem korrekten und effektiven Einsatz der Bundesmittel, «denn die Kosten bei einer schlechten Integration in den Arbeitsmarkt fallen schliesslich bei den Gemeinden an», heisst es in der Mitteilung. Die Vernehmlassung dauert bis zum 3. Juli. Vorgesehen ist, die neue Regelung ab dem 1. Dezember 2022 umzusetzen.

ka, sda