Gerichtsentscheid Kanton Thurgau gewinnt vor Gericht gegen Schönholzerswilen

ka, sda

13.8.2024 - 09:37

Dem Kanton Thurgau werden nach einem Gerichtsentscheid rund 250'000 Franken aus Schönholzerswilen überwiesen. (Archivbild)
Dem Kanton Thurgau werden nach einem Gerichtsentscheid rund 250'000 Franken aus Schönholzerswilen überwiesen. (Archivbild)
Keystone

Das Thurgauer Verwaltungsgericht hat in einem bereits rechtskräftigen Urteil über einen Streit um Ausgaben nach einem Hangrutsch entschieden. Demnach muss die Gemeinde Schönholzerswilen dem Kanton rund 250'000 Franken bezahlen. So hoch war der strittige Anteil der Kommune an einer Dammsanierung.

Keystone-SDA, ka, sda

Im Sommer 2021 sei der Kanton Thurgau gezwungen gewesen, gegen Schönholzerswilen den Rechtsweg einzuschlagen, heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Dienstag. Obwohl es eine Abmachungen gegeben habe, «wollte die Gemeinde ihren Anteil von 50 Prozent für die Dammsanierung nach dem Hangrutsch über das Itobel nicht bezahlen».

Die Versicherung der Kommune habe sich auf den Standpunkt gestellt, dass die Ansprüche des Kantons verjährt seien. In einem ersten Zwischenentscheid stellte dann aber das Verwaltungsgericht im Sommer 2022 fest, dass dies nicht der Fall ist.

In einem weiteren Entscheid vom Juni 2024 hielt das Gericht schliesslich fest, dass die Gemeinde dem Kanton die geforderte Zahlung im Grundsatz leisten muss. Inzwischen ist das Urteil rechtskräftig.

Dem Kanton werden rund 86 Prozent des verlangten Betrags zugesprochen. Dies entspricht 251'882 Franken statt der verlangten 294'429 Franken. Das Verwaltungsgericht begründete die Reduktion damit, dass es nur für eine Kostenbeteiligung der Gemeinde im Umfang von 45 Prozent eine klare Vereinbarung gebe.

Versicherung hat bereits bezahlt

Direkt bezahlen muss die Gemeinde die offene Rechnung allerdings nicht. Die Haftpflichtversicherung habe den Betrag bereits beglichen, erklärte Gemeindepräsident Ernst Schärrer auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Es habe sich um einen Streit zwischen Versicherung und Kanton gehandelt, der über die Gemeinde gelaufen sei. Die Kommune habe den Betrag nicht selber zahlen wollen, die Haftpflichtversicherung habe sich aber auf den Standpunkt gestellt, dass die Forderung verjährt sei. Dafür brauchte es eine Klärung vor Gericht.