Coronavirus – Schweiz Kanton Thurgau unterstützt Spitäler mit 16,8 Millionen Franken

gn, sda

14.1.2021 - 08:53

Der Kanton Thurgau nahm das alte Bettenhochhaus des Kantonsspitals Frauenfeld mit 200 Betten während der ersten Welle der Corona-Pandemie wieder in Betrieb. Nun entschädigt der Kanton die Spitäler für die Ertragsausfälle und Zusatzkosten. (Archivbild)
Der Kanton Thurgau nahm das alte Bettenhochhaus des Kantonsspitals Frauenfeld mit 200 Betten während der ersten Welle der Corona-Pandemie wieder in Betrieb. Nun entschädigt der Kanton die Spitäler für die Ertragsausfälle und Zusatzkosten. (Archivbild)
Keystone

Der Kanton Thurgau unterstützt die kantonalen Spitäler für Ertragsausfälle und Zusatzkosten während der ersten Welle der Corona-Pandemie. Die Entschädigungen belaufen sich auf maximal 16,8 Millionen Franken.

Den Spitälern seien in der ersten Welle der Pandemie auch wirtschaftlich vor grosse Herausforderungen gestellt worden, heisst es in der Mitteilung der Thurgauer Staatskanzlei vom Donnerstag. Hauptgrund war das vom Bundesrat erlassene Verbot der Durchführung nicht dringlich angezeigter medizinischer Eingriffe und Therapien vom 17. März bis zum 26. April. Zudem hat der Bundesrat die Kantone ermächtigt, private Spitäler zu verpflichten, Kapazitäten zur Verfügung zu stellen.

Wirtschaftlich betroffen seien alle Spitäler der Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie. Daher habe der Regierungsrat entschieden, die innerkantonalen Listenspitäler gestützt auf das Epidemiengesetz und den Beschluss des Grossen Rates finanziell zu unterstützen. Insgesamt hat er dafür einen Betrag von maximal 16,8 Millionen Franken gesprochen.

Bis zu 6,5 Millionen Franken werden an die Ertragsausfälle für stationäre Leistungen bezahlt. Die Ertragsausfälle der Bereiche Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation werden getrennt berechnet und finanziert. Konnten die Spitäler entstandene Verluste bis Ende 2020 auffangen, erhalten sie keine Beiträge an Ertragsausfälle. Ausserdem leistet der Kanton auf Gesuch hin eine Abgeltung an Covid-19 bedingte Zusatzkosten von maximal 8,8 Millionen Franken.

Weil die Kantonsspitäler in Frauenfeld und Münsterlingen die Hauptlast der Bewältigung der Covid-19-Pandemie tragen und keine Kurzarbeitsentschädigung beantragen konnten, wird der Spital Thurgau AG zusätzliche finanzielle Unterstützung gewährt. So leistet der Kanton der Spital Thurgau AG einen pauschalen Beitrag von 1,5 Millionen Franken zur Milderung des Wettbewerbsnachteils.

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