Spitäler Kantonsrat gegen Marschhalt beim Neubau der Spitäler Schaffhausen

kl, sda

10.1.2022 - 13:27

Beim Neubau des Kantonsspitals Schaffhausen gibt es keinen Projektunterbruch. Die Mehrheit des Kantonsrats lehnte ein entsprechendes Postulat ab. (Archivbild)
Beim Neubau des Kantonsspitals Schaffhausen gibt es keinen Projektunterbruch. Die Mehrheit des Kantonsrats lehnte ein entsprechendes Postulat ab. (Archivbild)
Keystone

Beim Neubau des Schaffhauser Kantonsspitals wird es keinen Projektunterbruch geben. Der Kantonsrat hat am Montag ein Postulat, das einen Marschhalt forderte, mit 19 zu 32 Stimmen nicht für erheblich erklärt und nicht an den Regierungsrat überwiesen.

Keystone-SDA, kl, sda

Bereits in der letzten Sitzung vor Weihnachten hatte der Kantonsrat aufgrund einer Interpellation von Matthias Freivogel (SP) und dem Postulat von Pentti Aellig (SVP) mit einer Grundsatzdiskussion über die Spitäler Schaffhausen begonnen. Weil die Wortmeldungen so zahlreich waren, wurde die Debatte nun fortgesetzt.

Das Postulat hinterfragte zwar ausdrücklich nicht den Neubau des Spitals. Es forderte aber die Prüfung eines Marschhalts, also einen zeitlich beschränkten Projektunterbruch, «bis das Führungsvakuum gelöst» und «die Eigner- und Angebotsstrategie an die Schweizer Spitallandschaft» nochmals angepasst wird.

Ursprünglich hatte Aellig einen sofortigen Planungs- und Baustopp gefordert. Im Laufe der Debatte im Dezember entschärfte er jedoch seinen Vorstoss. Auf Anregung von Ueli Böhni (GLP) verlangte das Postulat nun nur noch einen Planungsunterbruch mit Projektreview.

Dieser sollte solange gelten bis verschiedene Punkte nochmals vertieft überprüft wurden, beispielsweise eine engere Zusammenarbeit mit der Spital Thurgau AG. Ausserdem müsse eine Ebitda-Marge von 10 Prozent eingehalten werden und eine zurückhaltende Dimensionierung des Bauprojekts geprüft werden.

Kosten in Millionenhöhe

Der Regierungsrat hatte in seiner Antwort auf das Postulat vor einem Projektunterbruch im jetzigen Stadium gewarnt. Dieser führe zu Kosten in Millionenhöhe und grossem zeitlichen Verzug. Ausserdem laufe bereits seit August eine Standortbestimmung zum Projekt und eine Überprüfung des Betriebskonzepts und der Dimensionierung des Neubaus.

Diese soll im Frühling 2022 abgeschlossen sein. Anpassungen und Optimierungen geschehen während des laufenden Projekts und erste Konsequenzen seien bereits gezogen worden.

«Kantonsrat soll nicht Spitalrat spielen»

Während beispielsweise Corinne Ullmann (SVP) und ihr Parteikollege Walter Hotz, einen Marschhalt und eine Überprüfung für dringend notwendig hielten und sich für die Überweisung des Postulats aussprachen, stellte sich Daniel Preisig (SVP) klar dagegen. Das Postulat habe «destruktiven Charakter» und der Kantonsrat solle nicht Spitalrat spielen, sagte er.

So hatten bereits Matthias Frick (AL) und Kurt Zubler (SP) argumentiert. Und Christian Heydecker (FDP) forderte, man müsse jetzt Ruhe in die Situation der Spitäler bringen und nicht Öl ins Feuer giessen. Was verlangt werde, laufe bereits.

Christian Di Ronco (Die Mitte) und Ueli Böhni (GLP), hatten das Postulat zwar unterstützt, äusserten sich jetzt aber zuversichtlich nach der Wahl des neuen Spitalratspräsidenten Alphons Schnyder und ersten Gesprächen mit ihm.

Gesundheitsdirektor Walter Vogelsanger (SP) betonte, die Interpellation und das Postulat hätten gehörigen politischen Druck erzeugt und die Kritik an der Kommunikation sei angekommen. Jetzt sollte man Ruhe einkehren lassen und die Dinge wieder ordnen. Dieser Meinung war schliesslich auch die Mehrheit des Kantonsrats und lehnte das Postulat ab.

Spitalplanung einstimmig genehmigt

Nach dieser kontroversen Debatte herrschte dagegen Einigkeit beim Bericht des Regierungsrats zur Schaffhauser Spitalplanung. Der Kantonsrat genehmigte den Planungsbericht mit den Bedarfsprognosen bis 2030 und die dazugehörigen Planungsgrundsätze einstimmig.

Ziel ist es, die notwendige medizinische Versorgung möglichst bedarfsgerecht vorauszuplanen, so dass weder eine Über- noch eine Unterversorgung entsteht. Basierend auf den Bedarfsprognosen wird der Kanton die Leistungsaufträge für die stationären Spitalleistungen neu ausschreiben. Die neue Spitalliste soll dann am 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt werden.