Kantonsrat SG Kantonsrat stimmt revidiertem Feuerschutzgesetz zu

SDA

16.9.2019 - 17:14

Der St. Galler Kantonsrat hat am Montag im zweiten Anlauf das Feuerschutzgesetz beraten. Beim ersten Versuch war der Entwurf noch zurückgewiesen worden: Die Regierung musste unter anderem beim Brandschutz das Prinzip der Verhältnismässigkeit festschreiben.

Ziel des neuen Gesetzes sind Vereinfachungen bei der Organisation des Feuerwesens. Die bisherige Aufgabenteilung wird dabei grundsätzlich beibehalten: Der Kanton hat die Aufsicht, die Gemeinden sind für die Umsetzung zuständig.

Der Brandschutz solle aber künftig «wirtschaftlich und zweckmässig» ausgestaltet werden, wie die Regierung in der Botschaft ankündigte. Geplant sind deshalb diverse Anpassungen bei den entsprechenden Verordnungen. Die Regelungen über die Kaminfeger mit der gebietsmässigen Aufteilung bleiben weitgehend unverändert. Die Kontrollintervalle werden aber neu abgestimmt. Im Gesetz geht es auch um die Organisation der Feuerwehr. Der Kanton übernimmt dabei weitere Aufgaben bei der Ausbildung.

Im Februar 2019, beim ersten Anlauf, setzte die Mehrheit des Kantonsrats einen Rückweisungsantrag mit Aufträgen durch. So sollte die Regierung festschreiben, dass beim der Anwendung der Brandschutzvorschriften «der Grundsatz der Verhältnismässigkeit» gelten muss. Weiter musste die Regierung die Grundzüge der geplanten Verordnungen offenlegen.

In der Septembersession zeigten sich die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen weitgehend zufrieden mit dem überarbeiteten Gesetz. Der Kantonsrat stimmte der Revision ohne weitere Änderungen in erster Lesung zu.

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