St. Galler Spitäler Kantonsrat und Volk haben das letzte Wort zu Spitalstandorten

SDA

19.12.2018 - 11:11

Über mögliche Spitalschliessungen im Kanton St. Gallen entscheidet der Kantonsrat und - im Fall eines Referendums - das Volk. Dies sagt ein Rechtsgutachten, das die Regierung in Auftrag gegeben hat. Hintergrund ist eine Kontroverse um die Spitalstandorte.

Das juristische Gutachten soll die Entscheidungskompetenzen der verschiedenen Instanzen - Regierung, Kantonsrat, Spitalverbunde, Volk - klären, wie die Regierung am Mittwoch mitteilte. "Die Hauptfrage ist, wer für die Festlegung der Spitalstandorte zuständig ist", heisst es.

Darauf gebe das Gutachten eine klare Antwort: Der Kantonsrat sei abschliessend zuständig. Dies gelte auch für grundlegende Projektänderungen oder einen vollständigen Verzicht auf die Umsetzung eines vom Volk beschlossenen Projekts. Solche Beschlüsse unterstehen aber dem fakultativen Referendum.

Klarer Volksentscheid

Hintergrund ist ein Streit um die Standorte der st. gallischen Spitäler. Die Stimmberechtigten hatten Ende 2014 Kredite von 805 Millionen Franken für die Erneuerung und den Ausbau der Spitäler gutgeheissen. Die Zustimmung zum Generationenprojekt betrug über 70 Prozent.

Trotzdem schlug der Verwaltungsrat der Spitalverbunde im vergangenen Mai vor, aus Kostengründen die Bettenstationen in den fünf Regionalspitälern Flawil, Wattwil, Walenstadt, Altstätten und Rorschach zu schliessen. Patienten sollten nur noch in St. Gallen, Wil, Uznach und Grabs stationär behandelt werden.

Dieser Paukenschlag führte zu Protesten in den betroffenen Regionen und zu einer hitzigen Spitaldebatte in der Juni-Session des Kantonsrats. Die SP etwa kritisierte den Spitalverwaltungsrat heftig und verlangte die Prüfung von Alternativen.

Umstrittener Baustopp

Im September stoppte der Verwaltungsrat die Planung und den Baustart für die Erneuerung und Erweiterung der Spitäler Altstätten und Wattwil vorläufig. Er wollte mit dieser "Denkpause" verhindern, dass Gelder ausgegeben würden, die sich nicht mit der zukünftigen Spital-Strategie deckten.

Der ehemalige CVP-Kantonsrat Werner Ritter erhob gegen die Sistierung der Bauvorhaben Rekurs. Der Volksentscheid müsse umgesetzt werden, argumentierte er. Der Verwaltungsrat könne den Beschluss des Kantonsrats über die Erneuerung und Erweiterung des Spitals Wattwil und des Spitals Altstätten nicht sistieren.

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