Eltern und Konkubinatspartner von Verstorbenen sollen in Graubünden in Zukunft keine Steuer mehr auf das Erbe zahlen. Gleichzeitig soll der Kanton Graubünden nach dem Willen der Regierung von der Nachlasssteuer zur Erbschaftssteuer wechseln.
Zudem sollen nahe Verwandte tiefere kantonale Erbschaftssteuern zahlen, entfernte Verwandte höhere. Weiterhin steuerfrei erben Kinder und Ehepartner. Das sind die wichtigsten Änderungen im Regierungsentwurf des teilrevidierten kantonalen Steuergesetzes, der am Dienstag publiziert wurde.
Die heutige kantonale Nachlasssteuer soll in eine Erbanfallsteuer umgewandelt werden. Mit der geltenden Nachlasssteuer wird der gesamte steuerbare Nachlass auf einmal zu einem einheitlichen Satz von 10 Prozent besteuert. Ausgenommen ist der steuerbefreite Erbteil von Kindern und Ehepartnern.
Differenzierte Besteuerung nach Verwandtschaftsgrad
Mit der Erbanfallsteuer wird die Zuwendung an die verschiedenen Erben einzeln erfasst und gemäss des Verwandtschaftsgrades besteuert. Die Regierung schlägt für den elterlichen Stamm - Geschwister, Neffen und Nichten - einen im Vergleich zu heute reduzierten Steuersatz von 5 Prozent vor. Für die übrigen Empfänger soll ein erhöhter Steuersatz von 15 Prozent gelten.
Die Gemeinden können nahe Verwandte gemäss Regierungsentwurf wie bisher mit maximal 5 Prozent besteuern. Entfernte Verwandte dürfen von den Kommunen mit maximal 20 Prozent besteuert werden, anstatt wie bisher mit maximal 25 Prozent.
Die Steuerbefreiung für Ehegatten, Kinder, Konkubinatspartner und Eltern gilt auch für die Gemeinden. Zudem können die Gemeinden entscheiden, ob sie überhaupt eine Erbschaftssteuer erheben.
Mehr Geld für Gemeinden, weniger für den Kanton
Trotz dieser Senkung resultieren für die Gemeinden leicht höhere Einnahmen. Der Grund liegt im Umstand, dass die neue kantonale Steuer nicht mehr von der Bemessungsgrundlage der kommunalen Steuer abgezogen werden kann. Für den Kanton hingegen entstehen Mindereinnahmen von rund 4,2 Millionen Franken.
Als nächstes wird sich mit der Vorlage das Kantonsparlament beschäftigen, der Grosse Rat.
Zurück zur StartseiteSDA