Grosser Rat TG Keine Gesetzesänderung im Thurgau nach der Wahlfälschung

ka, sda

26.1.2022 - 11:34

Der Thurgauer Grosse Rat beschäftigte sich am Mittwochvormittag mit den Folgen der Wahlfälschung vom März 2020. (Archivbild)
Der Thurgauer Grosse Rat beschäftigte sich am Mittwochvormittag mit den Folgen der Wahlfälschung vom März 2020. (Archivbild)
Keystone

Als Folge der Wahlfälschung bei den Thurgauer Grossratswahlen von 2020 ist in einer parteiübergreifend eingereichten Motion eine Überarbeitung des Stimm- und Wahlgesetzes verlangt worden. Die Mehrheit des Grossen Rats lehnte den Vorstoss am Mittwochvormittag ab.

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In der im letzten August eingereichten Motion wurde gefordert, dass eine Plausibilitätsprüfung der Resultate, eine verstärkte Kontrolle in den Wahlbüros und der Grundsatz «Sorgfalt vor Tempo» im Gesetz festgeschrieben werden sollten.

Der Regierungsrat lehnte die Motion ab und verwies auf einen Bericht zur Wahlfälschungs-Affäre, den die Staatskanzlei im November vorgelegt hatte. Die Wahlfälschung sei ein Ausnahmefall gewesen. Es sei deshalb nicht angebracht, «einen unverhältnismässigen Überwachungsapparat aufzustellen».

Die Empfehlungen für das kantonale Wahlbüro und für die Gemeinden aus dem Bericht der Staatskanzlei liessen sich in Form von Weisungen und Änderungen bei den praktischen Abläufen umsetzen, so die Regierung. Eine Gesetzesänderung brauche es dafür nicht.

Ein falsches Zeichen

Am Mittwochvormittag stellte Motionär Ueli Fisch (GLP) bei der Debatte fest, die Ablehnung der Motion durch den Regierungsrat sei «ein falsches Zeichen gegen aussen». Man habe das Vertrauen der Stimmberechtigten verloren. Dieses müsse zurückgewonnen werden.

Widerstand gegen die Motion gab es von den bürgerlichen Fraktionen. Der Sprecher der FDP wehrte sich dagegen, dass die Gemeinden unter Generalverdacht gestellt würden. Es habe nicht an den Weisungen gelegen, sondern an der Umsetzung, hiess es von der SVP-Fraktion. Für den Sprecher der CVP müssen die Empfehlungen aus dem Bericht umgesetzt werden. Es brauche dafür aber kein Gesetz.

Unterstützung für die Motion gab es vor allem aus den Reihen von SP, Grünen und Grünliberalen. Ein Wahlbetrug sei mehr als ein Schönheitsfehler, wurde argumentiert. Die Plausibilitätsprüfung und der Grundsatz «Sorgfalt vor Tempo» gehörten ins Gesetz.

Regierungsrat Walter Schönholzer (FDP) erklärte im Rat, es habe sich um einen bedauerlichen und einmaligen Ausnahmefall gehandelt. Die Lehren seien gezogen worden. Es brauche keine Gesetzesänderung, sondern «eine gute und saubere Arbeit» in den Wahlbüros. Die Motion wurde mit 73 gegen 37 Stimmen abgelehnt.

Noch kein rechtsgültiges Urteil

Durch die Wahlfälschung hatte die SVP im Bezirk Frauenfeld zunächst einen zusätzlichen Sitz auf Kosten der Grünliberalen (GLP) gewonnen. Auf Insistieren der GLP wurde die Wahl überprüft und eine Strafuntersuchung eröffnet. Der Thurgauer Grosse Rat korrigierte im Juli 2020 die Sitzverteilung.

Im Juli 2021 sprach das Bezirksgericht Frauenfeld in einem nicht rechtskräftigen Urteil den früheren Stadtschreiber von Frauenfeld der Wahlfälschung schuldig. Der Fall wurde an die nächste Instanz weitergezogen.