Lohngleichheit Keine systematische Lohndiskriminierung in der Kantonsverwaltung

SDA

5.6.2019 - 12:31

Innerhalb der St. Galler Staatsverwaltung wurde eine Überprüfung der Lohngleichheit zwischen Mann und Frau durchgeführt. Das Ergebnis: Eine systematische Diskriminierung gibt es nicht, eine Lohndifferenz aber schon.

Die Daten für die Analyse lieferte das in der Verwaltung des Kantons neu eingeführte Lohnsystem (NeLo). Von einem spezialisierten Beratungsunternehmen wurden die Gehälter von 4'400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verglichen.

Das Resultat: Der massgebende Toleranzwert von fünf Prozent werde deutlich unterschritten, teilte die Staatskanzlei am Mittwoch mit. Damit gebe es «keine begründeten Hinweise auf eine systematische Lohndiskriminierung in der kantonalen Verwaltung».

Differenz von 2,4 Prozent

Ungleichheiten existieren allerdings schon: Die Überprüfung hat ergeben, dass Frauen «unter Berücksichtigung der aggregierten Datenbasis» bei sonst gleichen Voraussetzungen rechnerisch 2,4 Prozent weniger verdienen als Männer.

Die Regierung geht davon aus, dass diese Lohndifferenz mit der Einführung von NeLo weiter reduziert wird. Dazu gibt es verschiedene Massnahmen: So würden in der Verwaltung «alle Stellen einer geschlechtsneutral umschriebenen Referenzfunktion zugewiesen».

Bei der Berechnung des Anfangslohns von neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind jeweils die bisherigen Berufserfahrungen massgebend. Dabei würden Erwerbsunterbrüche zur Erfüllung von Familien- Eltern- und Betreuungspflichten systematisch berücksichtigt, heisst es in der Mitteilung.

Die Entwicklung bei den Lohndifferenzen bleibt ein Thema: Der Bund wird künftig vorschreiben, dass alle vier Jahre eine Analyse der Lohngleichheit durchgeführt werden muss.

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