Die Rechtspflegekommission des St. Galler Kantonsrats will das Öffentlichkeitsgesetz einschränken. Es soll nicht mehr für das Parlament gelten. Die vorberatende Kommission ist dagegen, verlangt von der Regierung aber formale Klärungen.
Die Rechtspflegekommission wollte den Kantonsrat und die Kommissionen vom Öffentlichkeitsgesetz ausnehmen. Zusätzlich solle die Ausnahme auch für die Parlamentsdienste gelten.
Der Kantonsrat orientiere die Öffentlichkeit regelmässig über seine Beschlüsse und auch über jene der vorberatenden oder ständigen Kommissionen, wird im Antrag argumentiert. Dem Informationsanspruch der Öffentlichkeit sei damit «genüge getan».
Anderer Meinung ist die vorberatende Kommission. Sie stellt zwar fest, dass die Anwendung des Öffentlichkeitsgesetzes auf den Kantonsrat Fragen aufwerfe. Eine Einschränkung lehnt sie aber ab. Sie empfiehlt dem Kantonsrat, auf die Vorlage nicht einzutreten.
Widerspruch zur Verfassung
Bei den Fragen gehe es vor allem um formale Regelungen wie etwa um Zuständigkeiten, erklärte Kommissionspräsident Ivan Louis (SVP) gegenüber Keystone-SDA. So sei heute bei Anfragen an den Kantonsrat, die sich auf das Öffentlichkeitsgesetz berufen, nicht klar, wer sie beantworte.
Auslöser des Antrags der Rechtspflegekommission seien unter anderem Berichte gewesen, die verlangt wurden, etwa zum sogenannten «Kanti-Leck», erklärte Ivan Louis. Seiner Meinung nach stünde es im Widerspruch zur Kantonsverfassung, wenn der Kantonsrat vom Öffentlichkeitsgesetz ausgenommen werde.
Die vorberatende Kommission will nun eine Motion zum Thema einreichen und so die formalen Unklarheiten beseitigen. Die Regierung wird darin beauftragt, Stellung und Verfahren von Parlamenten, von parlamentarischen Organen und Kommissionen sowie von Parlamentsdiensten in Bezug auf das Öffentlichkeitsgesetz zu klären und dazu einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten.
Über die von der Rechtspflegekommission verlangte Einschränkung des Öffentlichkeitsgesetzes entscheidet der St. Galler Kantonsrat in der kommenden Februarsession.
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