Justiz Konflikt auf Baustelle: Schlossbesitzer blitzt vor Obergericht ab

gn, sda

23.11.2020 - 17:13

Der Streit zwischen der Gewerkschaft Unia und dem Besitzer vom Schloss Sonnenberg in Stettfurt ist um ein Kapitel reicher. Das Thurgauer Obergericht hat die Berufung des Privatklägers gegen den Freispruch des Unia-Mitarbeiters abgewiesen. (Archivbild)
Der Streit zwischen der Gewerkschaft Unia und dem Besitzer vom Schloss Sonnenberg in Stettfurt ist um ein Kapitel reicher. Das Thurgauer Obergericht hat die Berufung des Privatklägers gegen den Freispruch des Unia-Mitarbeiters abgewiesen. (Archivbild)
SDA

Im Konflikt um Bauarbeiten am Schloss Sonnenberg in Stettfurt TG hat die Justiz das Vorgehen der Gewerkschaft Unia ein weiteres Mal geschützt. Das Thurgauer Obergericht wies die Berufung des Schlossbesitzers ab.

Ein Unia-Mitarbeiter hatte im Frühling 2016 zusammen mit weiteren Gewerkschaftern mehrmals die Baustelle beim Schloss Sonnenberg betreten – trotz Umzäunung und einer Tafel «Zutritt für Unbefugte verboten». In einem Fall kam es zu einem Polizeieinsatz. Die Bauherrschaft zeigte mehrere Gewerkschafter an, zog die Anzeigen aber später teilweise zurück.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Unia-Mitarbeiter mehrfachen Hausfriedensbruch vor. Der Mann erhielt deswegen Mitte 2019 einen Strafbefehl. Er akzeptierte diese Busse nicht und ging vor Gericht. Das Bezirksgericht Frauenfeld sprach ihn im Februar 2020 frei.

Der Schlossbesitzer wollte sich nicht mit dem Freispruch abfinden und zog den Entscheid weiter ans Obergericht. Am vergangenen Donnerstag fand die Verhandlung in Frauenfeld statt. Das Obergericht habe die Berufung abgewiesen, schrieb die Gewerkschaft Unia am Montag in einer Mitteilung. Das begründete Urteil stehe noch aus. Es ist auch noch nicht rechtskräftig.

Lohndumping

«Immer wieder versuchten Arbeitgeber und Privatkläger, die Arbeit der Gewerkschaften gezielt zu kriminalisieren», so die Unia Ostschweiz-Graubünden weiter. Es brauche den Zugang von Gewerkschaftern zu Baustellen, damit die Gewerkschafter die Arbeitnehmenden über ihre Rechte informieren und Missstände wie Lohndumping aufgedeckt werden könnten.

Um die Renovation des Schlosses Sonnenberg schwelt seit Jahren ein Konflikt zwischen dem Bauherrn, einem österreichischen Millionär, und der Gewerkschaft. Ende 2017 entschied das Bezirksgericht Frauenfeld, dass die Unia den Bauherrn als «Lohndumper» bezeichnen dürfe. Er soll ausländische Arbeiter zu Tieflöhnen beschäftigt haben.

Diese hätten auf der Baustelle des Schlosses Sonnenberg in einer 50-Stundenwoche für Löhne von knapp 3000 Franken geschuftet und unbezahlte Überstunden leisten müssen, kritisierte die Gewerkschaft. «Diese Missstände konnten nur dank der Unia-Präsenz auf der Baustelle aufgedeckt werden.»

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