Vier Marihuana-Dealer sollen in St. Gallen mit Messern und Faustfeuerwaffen aufeinander losgegangen sein. Am Montag mussten sie sich vor dem Kreisgericht für ihre Delikte verantworten. Das Urteil steht noch aus.
In den Fall verwickelt waren mindestens neun Personen. Zu den Hauptangeklagten zählen ein 21-jähriger Schweizer, ein 25-jähriger Iraker, ein 23-jähriger Türke und ein gleichaltriger Äthiopier. Laut Anklageschrift verkaufte der Schweizer zwischen Anfang 2015 und Mitte 2016 regelmässig Marihuana an verschiedene Kunden.
Im Mai 2016 wurde er von den anderen drei Beschuldigten kontaktiert. Sie gaben an, bei ihm eine grössere Menge Marihuana kaufen zu wollen. Von Anfang an hätten sie aber beabsichtigt, das Cannabis nicht zu bezahlen, sondern zu stehlen, um es selber weiterzuverkaufen, heisst es in der Anklageschrift.
In Oberarme geschossen
Um das vermeintliche Geschäft abzuwickeln, vereinbarten die vier eine Wohnung in St.Gallen, die einem Bekannten des Marihuanahändlers gehörte. Dort waren zum Tatzeitpunkt auch seine Freundin und zwei Kumpels anwesend. Als das Trio am Treffpunkt eintraf, blieb der Äthiopier vor dem Haus zurück, um Schmiere zu stehen. Der Iraker und der heute flüchtige Türke betraten die Wohnung.
Bald darauf eskalierte die Situation. Statt das Geld für die 700 Gramm Marihuana zu übergeben, schlug der Türke dem Marihuanahändler die Faust ins Gesicht. Dieser stürzte und verlor vorübergehend das Bewusstsein. Der Iraker versuchte die anderen Anwesenden in Schach zu halten. Er bedrohte sie mit einem Messer und verletzte damit einen davon leicht im Gesicht. Als der Marihuanahändler aus der Bewusstlosigkeit erwachte, holte er eine Faustfeuerwaffe aus der Tasche und feuerte gegen seine Angreifer. Zwei der Schüsse trafen den Iraker in den linken und rechten Oberarm.
Beschuldigte bestätigen Tathergang
An der Verhandlung am Kreisgericht St.Gallen bestätigten die drei Beschuldigten im Wesentlichen den Tathergang. Er habe wegen finanziellen Schwierigkeiten auf den Überfall eingelassen, erklärte der Iraker. Dass die Situation derart aus dem Ruder laufen könnte, habe er nicht erwartet. Der Äthiopier betonte, er habe von Anfang an gesagt, er wolle mit dem Überfall nichts zu tun haben, weshalb er vor dem Haus geblieben sei. Er habe die Schüsse in Panik abgebeben und niemanden verletzen wollen, versicherte der Schweizer.
Die Staatsanwaltschaft klagte die vier Männer wegen verschiedener Delikte an, die teilweise auch vor oder nach dem eskalierten Marihuanadeal stattfanden. So hatte der Iraker beispielsweise im Sommer 2016 einen Mann niedergeschlagen und verletzt. Für den Schweizer beantragt die Anklage eine Freiheitstrafe von 3,5 Jahren, für den Iraker eine teilbedingte Haftstrafe von 3 Jahren, für den flüchtigen Türken 19 Monate unbedingt und für den Äthiopier eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten, eine bedingte Geldstrafe und eine Busse.
Verteidiger fordern Freisprüche
Die Verteidigung verlangte einzelne Freisprüche und ein deutlich tieferes Strafmass. Die Rechtsvertreterin des Schweizers machte unter anderem auf das junge Alter ihres Mandanten hin. Er sei zur Tatzeit erst 18 Jahre alt gewesen. Die Schüsse habe er abgegeben, weil er um sein Leben und dasjenige seiner Freundin und Kumpels gefürchtet habe. Die Verteidiger der beiden anderen anwesenden Beschuldigten wiesen darauf hin, dass ihre Mandanten seit der Tat ihr Leben auf einen guten Weg gelenkt hätten. Die Urteile des Kreisgerichts St.Gallen stehen noch aus.
Zurück zur Startseite