Einem 32-jährigen Schweizer werden fünf schwere Raubüberfälle angelastet. Das Kreisgericht St. Gallen verzichtete nun in seinem Urteil auf eine Verwahrung. Es fällte eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren und drei Monaten und ordnete eine stationäre Massnahme an.
Der Beschuldigte wurde bereits Ende 2016 vom Kreisgericht St. Gallen schuldig erklärt, mehrere schwere Straftaten verübt zu haben. Bei den Überfällen schreckte er nicht davon zurück, seine Opfer zu verletzen.
Mit einem Mittäter überfiel der Mann Mitte Juni 2013 das Hotel Uzwil. Dabei bedrohten die beiden Täter eine Serviceangestellte. Mitte August beging der Beschuldigte einen bewaffneten Raubüberfall auf einen Tankstellenshop in Bronschofen, drei Monate später auf eine McDonaldsfiliale in Wil.
Er betrat den Verkaufsraum vermummt und bedrohte die Angestellten mit einer Waffe. Den Schichtleiter zwang er, ihn zum Tresor zu führen. Er schlug den Kopf des Opfers zweimal brutal gegen eine Wand.
Erotiksalon überfallen
Im November gab es wieder einen Raubüberfall auf einen Tankstellenshop in Wil. Und schliesslich überfiel er einen Erotiksalon in St. Gallen. Eine der Frauen sprang aus Panik aus einem Fenster und verletzte sich schwer.
Schuldig erklärt wurde der Mann auch, weil er aus dem Gefängnis floh und einen Autofahrer mit einem Sturmgewehr bedrohte. Zudem wollte er zusammen mit Kollegen einen problematischen Mieter aus seiner Wohnung weisen, wobei er das Opfer fesselte, würgte und brutal schlug.
Neues psychiatrisches Gutachten
Im ersten Teil der Hauptverhandlung verzichtete das Kreisgericht St. Gallen darauf, ein Strafmass festzulegen. Zuerst sollte ein weiteres psychiatrisches Gutachten erstellt werden. Nachdem dieses vorlag, fand am 26. März der zweite Teil der Hauptverhandlung statt.
Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe von neun Jahren, eine Busse und die Verwahrung. Sie verwies auf die Ergebnisse des psychiatrischen Gutachtens, in dem eine ausgeprägte dissoziale Persönlichkeitsstörung diagnostiziert wurde. Angesichts der hohen Rückfallwahrscheinlichkeit stelle der Mann eine Gefahr für die Öffentlichkeit dar.
Der Verteidiger bestritt die Schwere der Straftaten nicht, bezeichnete den Antrag auf Verwahrung aber als unhaltbar. Er beantragte eine Freiheitsstrafe von acht bis neun Jahren und die Anordnung einer Therapie.
In seinem am Dienstag veröffentlichten Urteil spricht das Kreisgericht St. Gallen eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren und drei Monaten aus und ordnete eine stationäre Massnahme nach Artikel 59 an. Damit verzichtete es auf die von der Anklage beantragte Verwahrung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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