Lohngleichheit Lohngleichstellung: Kantonale Verwaltung wird überprüft

SDA

26.3.2019 - 14:39

Bisher sind im Kanton St. Gallen erst einzelne Departement auf Lohnungleichheit zwischen Frau und Mann untersucht worden. Genauere Angaben für die ganze kantonale Verwaltung soll nun das neu eingeführte Lohnsystem (Nelo) liefern.

CVP-Kantonsrat Felix Bischofberger wollte in einem Vorstoss von der Regierung wissen, wie es in der kantonalen Verwaltung mit der Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern steht.

Unter anderem fragte er nach, wie der Kanton mit der Benachteiligung von Teilzeitarbeit umgehe: Wenn die Erwerbstätigkeit wegen Familien- oder Elternpflichten reduziert werde, könnten diese Bewerberinnen und Bewerber weniger Erfahrungsjahre vorweisen, schreibt Bischofberger.

Die Regierung stellt in ihrer vor kurzem veröffentlichten Antwort fest, dass es bisher zum Thema Lohngleichheit keine flächendeckende Überprüfung gebe. Immerhin lasse eine vor einigen Jahren im Departement des Innern durchgeführte Erhebung «keine geschlechtsdiskriminierenden Lohnungleichheiten» erkennen.

Evaluation durch externes Unternehmen

Nach der Einführung des neuen Lohnsystems (Nelo) stünden nun aber Daten und Instrumente zur Verfügung, um den Stand der Lohngleichheit «systematisch und umfassend zu evaluieren». Für die Überprüfung ist ein externes Unternehmen zuständig, untersucht wird das erste Halbjahr 2019.

Um Lohndifferenzen zu vermeiden, werden aber bereits verschiedene Massnahmen umgesetzt. So müssen die Anforderungen an eine Stelle konsequent geschlechtsneutral umschrieben werden.

Knackpunkt Berufserfahrung

Ein Problem ist die Festlegung des Anfangslohns bei einer Anstellung aufgrund der bisherigen beruflichen Erfahrung. Seit einem Nachtrag in der Personalverordnung werden beim Kanton Erwerbsunterbrüche, die wegen Familien-, Eltern – oder Betreuungspflichten entstehen, systematisch erhoben. Danach werden diese Erfahrungen einheitlich zu 50 Prozent angerechnet.

Weiter sollen auch mögliche Benachteiligungen wegen reduzierter Pensen während der Tätigkeit in der kantonalen Verwaltung verhindert werden. Wird die Beschäftigung wegen Betreuungsaufgaben auf 60 Prozent oder mehr reduziert, wird die Berufserfahrung trotzdem zu 100 Prozent angerechnet, heisst es in der Antwort.

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