Prozess Mädchen als Sexsklavin missbraucht: Schuldsprüche bestätigt

SDA

25.2.2020 - 09:07

Das St. Galler Kantonsgericht hat in einem Fall von Kindsmissbrauch die Schuldsprüche der Vorinstanz bestätigt. Einem Paar war vorgeworfen worden, ein etwa vierjähriges Mädchen als Sexsklavin ausgenutzt zu haben. Im Urteil wurde lediglich das Strafmass leicht abgewandelt.

Mit seinem am Dienstag veröffentlichten Entscheid sprach das Kantonsgericht den 55-jährigen Mann wegen sexueller Handlung mit einem Kind, mehrfacher Anstiftung dazu und Pornografiedelikten schuldig. Es verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 4 3/4 Jahren und zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Beschuldigte musste sich wegen verschiedener Sexual- und Pornografiedelikte verantworten. Die Anklage warf ihm vor, er habe in den Jahren 2014 und 2015 zusammen mit seiner Liebhaberin deren kleine Tochter zur Sexsklavin erziehen wollen. Auf seine Anweisung hin habe die Mutter sexuelle Handlungen an ihrer Tochter vorgenommen, davon Bilder aufgenommen und diese dem Mann geschickt. Zudem habe sie dem Kind pornografische Bilder gezeigt. Auf seinen elektronischen Geräten fanden die Untersuchungsbehörden auch Dateien mit brutaler sexueller Gewalt und sexuellen Handlungen mit Tieren.

Mutter akzeptierte Urteil

Auch die Mutter war angeklagt. Sie hatte in der Verhandlung vor Kreisgericht sämtliche Vorwürfe bestätigt und danach das Urteil akzeptiert. In jener Zeit habe sie in einer Welt gelebt, die nichts mehr mit der Realität zu tun hatte. Sie sei überzeugt gewesen, dass sie zum Wohle ihres Kindes handle, wenn sie das Mädchen dem Liebhaber «anvertraue».

Der Beschuldigte bestritt die meisten Vorwürfe und schob die Schuld der Mutter des Mädchens zu. Sie habe keineswegs auf seine Anweisungen gehandelt, sondern aufgrund ihrer eigenen sexuellen Neigungen. Die Frau und ihr Liebhaber unterhielten eine sadomasochistische Beziehung. In seinen Chatnachrichten an die Frau habe es sich um «abstrahierte Fantasien» gehandelt. Die ihm zugeschickten Bilder von dem Mädchen habe er nicht angeschaut.

Im März 2018 hatte ihn das Kreisgericht St. Gallen zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt. Den Entscheid focht er vor dem Kantonsgericht an und forderte, vom Vorwurf der Anstiftung freigesprochen zu werden.

Tätigkeitsverbot ausgesprochen

Das Kantonsgericht folgte diesem Antrag nicht und bestätigte den Entscheid des Kreisgerichts vollumfänglich. Einzig bei den Pornografiedelikten ohne Bezug zum missbrauchten Kind habe man aufgrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung eine Geldstrafe statt Haft ausgesprochen.

Der Beschuldigte wird sich einer vollzugsbegleitenden ambulanten Massnahme unterziehen müssen. Für die Dauer von zehn Jahren ist ihm jede berufliche und jede organisierte ausserberufliche Tätigkeit verboten, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst. Während des Tätigkeitsverbots wird Bewährungshilfe angeordnet. Dem Opfer muss er eine Genugtuung zahlen.

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