Grossratswahlen TG «Manipuliertes Wahlresultat» – GLP Frauenfeld fordert Korrektur

SDA

7.4.2020 - 13:48

Freiwillige Helfer sortieren Wahlzettel. Bei den Thurgauer Grossratswahlen Mitte März soll es im Bezirk Frauenfeld zu Unregelmässigkeiten gekommen sein. Die GLP verlangte eine Korrektur des Ergebnisses (Archivbild).
Freiwillige Helfer sortieren Wahlzettel. Bei den Thurgauer Grossratswahlen Mitte März soll es im Bezirk Frauenfeld zu Unregelmässigkeiten gekommen sein. Die GLP verlangte eine Korrektur des Ergebnisses (Archivbild).
Source: KEYSTONE/GAETAN BALLY

Die Grünliberalen des Bezirks Frauenfeld fordern eine Korrektur des «offensichtlich manipulierten» Resultats der Grossratswahlen vom 15. März. Die Partei beansprucht für sich einen zusätzlichen Sitz auf Kosten der SVP.

Laut einer Mitteilung der Partei vom Dienstag gab es bei der Auszählung der Stimmen im Bezirk Frauenfeld mehrere Unregelmässigkeiten. Zwei Tage nach der Wahl meldete die Staatskanzlei, dass 100 GLP-Wahlzettel in der Ablage der SVP gefunden worden seien, und entschuldigte sich.

Das Wahlergebnis wurde korrigiert, an der Sitzverteilung änderte dies aber nichts. Die GLP fand das korrigierte Resultat noch immer nicht plausibel und verlangte eine vollständige Nachzählung aller 2300 unveränderten Wahlzettel im Wahlbüro Frauenfeld sowie eine Untersuchung der Zähl- und Kontrollabläufe.

Widersprüchliche Zahlen

Am 18. März reichte die Partei eine Wahlrechtsbeschwerde beim Grossen Rat ein. Die Staatskanzlei fand bei der Nachkontrolle geringfügige Fehler bei der Anzahl unveränderter Wahlzettel. Sie nahm auch die Laufzettel unter die Lupe, auf denen die Wahlhelfer die einzelnen Zählschritte rapportierten.

Dabei fiel auf, dass die auf den Laufzetteln protokollierte Anzahl der unveränderten Wahlzettel nicht mit den Zählresultaten übereinstimmten. Der GLP hätten gemäss den Laufzetteln rund 100 weitere Wahlzettel zugestanden, der SVP rund 100 weniger, schreibt die GLP in ihrem Communiqué.

Diese Diskrepanz liess sich nicht erklären, und die Staatskanzlei entschied sich nach Rücksprache mit der Regierung am 1. April, eine Strafanzeige gegen unbekannt einzureichen. «Die Bälle liegen nun bei der Staatsanwaltschaft und dem Grossen Rat.» Der Grosse Rat hat die Behandlung der Wahlbeschwerde für den 20. Mai traktandiert.

Resultat wenig plausibel

Bis dann bleibe das Wahlresultat provisorisch, schreibt die GLP. Sie sei der Ansicht, «dass das auf den visierten Laufzetteln protokollierte Wahlresultat eher der Wahrheit entspricht». Verschiedene Plausibilitäts-Checks wiesen darauf hin, dass das publizierte Wahlresultat nicht stimmen könne.

Für jemanden mit krimineller Energie wäre es laut GLP nicht allzu schwer gewesen, Wahlzettel verschwinden zu lassen und andere hinzuzufügen. Die Kontrollen seien ungenügend gewesen.

«Wegen der Manipulation wurde der SVP ein Sitz zu viel und der GLP ein Sitz zu wenig zugeteilt.» Dies müsse zwingend korrigiert werden, fordert die Partei. Sollte der Grosse Rat die «offensichtlich manipulierten Wahlresultate» in Kraft setzen, überlege sich die GLP, den Fall ans Bundesgericht weiterzuziehen.

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