Standortpolitik Mitwirkung für die Entwicklung von Wil West startet

ka, sda

16.6.2021 - 14:19

Für die Entwicklung von Wil West braucht es auch Beschlüsse kantonaler Parlamente: Der St. Galler Kantonsrat muss bald über eine Vorfinanzierung von Grundeigentümeraufgaben entscheiden. (Archivbild)
Für die Entwicklung von Wil West braucht es auch Beschlüsse kantonaler Parlamente: Der St. Galler Kantonsrat muss bald über eine Vorfinanzierung von Grundeigentümeraufgaben entscheiden. (Archivbild)
Keystone

Das Areal Wil West ist ein Entwicklungsgebiet von grosser volkswirtschaftlicher Bedeutung, für das die Planungen seit mehrere Jahren laufen. Beteiligt sind die Kantone St. Gallen und Thurgau. Nun startet ein Mitwirkungsverfahren für den Erlass einer Nutzungszone.

Keystone-SDA, ka, sda

In Wil West sollen auf einer Fläche von 33 Hektaren lokale Firmen, aber auch grosse Betriebe mit einer hohen Arbeitsplatzdichte angesiedelt werden. Geplant sind aber auch Grünflächen und Parks zur Erholung und als ökologischer Ausgleich.

Das Areal liegt direkt an der Autobahn A1 und an wichtigen ÖV-Verbindungen. Bereits in Planung sind neue Verkehrsführungen, die die Agglomeration Wil entlasten sollen. Kernstück ist eine Umfahrungsstrasse, die unter anderem einen besseren Autobahn-Zugang ermöglicht. Baustart für das 49 Millionen Franken teure Projekt ist 2027. Vorgesehen sind zudem neue Buslinien sowie eine zusätzliche Haltestelle der Frauenfeld-Wil-Bahn.

Im nächsten Schritt geht es nun um das Areal selber. Es stehe der Erlass einer kantonalen Nutzungszone an, teilte der Kanton Thurgau am Mittwoch mit. Darin wird festgelegt, wie die Flächen von Wil West gestaltet, erschlossen und bebaut werden können. Das Areal liegt auf dem Gebiet der Thurgauer Gemeinden Münchwilen und Sirnach. Der Kanton St. Gallen ist dort Grundeigentümer.

Vorgesehen ist ein breites Mitwirkungsverfahren, bei dem sich alle Interessierten äussern können. Die Frist dafür beginnt am 17. Juni und dauert bis zum 17. September. Die Stellungnahmen können online (e-vernehmlassungen-dbu.tg.ch) abgegeben werden.