Vor dem Bezirksgericht Weinfelden steht heute Donnerstag ein 51-jähriger Mann, der serienweise Feuer gelegt und Sachbeschädigungen verübt haben soll. Die Staatsanwaltschaft fordert eine hohe Strafe von 13 Jahren Freiheitsentzug und 500 Franken Busse.
Siebzehn Brände und Versuche dazu legt die Staatsanwaltschaft dem Schweizer laut Anklageschrift zur Last, dazu kommen diverse Sachbeschädigungen. Die allermeisten Vorfälle erfolgten am Wohnort des Beschuldigten, in seiner nächsten Nachbarschaft. Die erste angeklagte Tat datiert auf den 30. März 2016, die letzte auf den Neujahrstag 2019.
Lauf Anklage legte der Mann jeweils Feuer an Holzschuppen, Autoreifen, Hecken, Müllcontainer und dergleichen. Einmal zündete er ein Weizenfeld an, das aufgrund der damals herrschenden grossen Trockenheit rasch brannte.
Er beschädigte auch gern Autos in einer Tiefgarage, setzte einen Lift ausser Betrieb oder schmiss grosse Steine gegen die Hausfassade, die damit beschädigt wurde. Die Anklage listet insgesamt rund 30 Taten auf.
Am Abend des Neujahrstags 2019 steckte er bei einer Liegenschaft mit angebautem Pferdestall einen Holzgranulat-Ballen in Brand. Das Feuer breitete sich rasch aus, Estrich und Dachkonstruktion des Hauses brannten vollständig aus, der Eigentümer erlitt Verbrennungen. Laut damaligen Medienberichten konnten mehrere Pferde und Ponys in Sicherheit gebracht werden.
Hohes Strafmass gefordert
Bei den meisten Taten war es bei geringem Schaden geblieben. Bei jenem letzten Mal allerdings entstand laut Staatsanwaltschaft ein Sachschaden von rund 400'000 Franken. Insgesamt belaufen sich die Schäden damit gemäss Anklage auf rund 480'000 Franken. Noch am gleichen Abend wurde der Verdächtigte festgenommen. Seither sitzt er in Haft.
Vorgeworfen werden ihm unter anderem mehrfache Brandstiftung und Versuche dazu, mehrfache Sachbeschädigung – einmal mit grossem Schaden. Das hohe Strafmass, das der Staatsanwalt fordert, ist eher ungewöhnlich.
Im vorliegenden Fall dürfte für den Beschuldigten allerdings die Vielzahl der Delikte erschwerend dazukommen, zudem die Tatsache, dass er vorbestraft ist.
Der Verteidiger gibt seine Anträge erst in der Verhandlung bekannt, wie er auf Anfrage sagte. Es ist auch nicht bekannt, ob der Beschuldigte geständig ist.
Seit längerem im Visier
Das Schweizerische Strafgesetzbuch sieht für Brandstiftung Freiheitsstrafen «nicht unter einem Jahr» vor – eine Maximalstrafe legt es nicht fest. Für Sachbeschädigung mit grossem Schaden sieht das Gesetz bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug vor.
Die Polizei hatte den Beschuldigten seit längerem im Visier. Bereits im Frühling 2017 wurde er beobachtet. Nachdem die Kamera bei einem Vorfall aber offenbar entdeckt und abgedeckt worden war, wurde die Observation schon nach wenigen Tagen abgebrochen. Im Herbst des gleichen Jahres wurde der Mann festgenommen, tags darauf aber wieder entlassen – er machte unbeirrt weiter.
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