Schussabgabe Nach Schussabgabe: Verfahren gegen Polizisten wird fortgesetzt

SDA

4.11.2020 - 14:42

Die Anklagekammer des Kantons St. Gallen hat die Ermächtigung für eine Strafuntersuchung gegen zwei Stadtpolizisten erteilt. (Symbolbild)
Die Anklagekammer des Kantons St. Gallen hat die Ermächtigung für eine Strafuntersuchung gegen zwei Stadtpolizisten erteilt. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Die St. Galler Anklagekammer hat die Ermächtigung für eine Strafuntersuchung gegen zwei St. Galler Stadtpolizisten erteilt. Sie hatten bei einem Einsatz an der Speicherstrasse auf einen Angreifer geschossen und ihn getötet.

Die Polizisten waren am 2. September in einer Wohnung an der Speicherstrasse auf einen Mann gestossen, der mit einer Bratpfanne unablässig auf eine Frau einschlug. Sie schossen auf den Angreifer und töteten ihn. Die Frau starb später an ihren schweren Verletzungen.

Wie bei Schussabgaben durch Polizisten üblich, eröffnete danach die St. Galler Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung. Dafür brauchte es aber zuerst die Ermächtigung durch die Anklagekammer.

In ihrem am 4. November auf der Gerichts-Homepage veröffentlichten Entscheid hält die Anklagekammer fest, ein Schusswaffeneinsatz durch die Polizei stellte bereits «per se ein seltenes Ereignis von erheblichem Gewicht dar», das grundsätzlich einer eingehenden Abklärung bedürfe. Dies gelte umso mehr, wenn der Einsatz tödlich ende.

Deshalb sei der genaue Sachverhalt zu ermitteln und die konkret gewählte Handlungsweise der beiden Polizisten daran zu messen. Solche vertiefte Abklärungen könnten nur im Rahmen eines Strafverfahrens vorgenommen werden. Deshalb werde die Ermächtigung dazu erteilt. Dieser Entscheid stelle keine Vorverurteilung dar, hielt die Anklagekammer fest.

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