Das Bezirksgericht Kreuzlingen TG befasst sich am Dienstag mit einem Fall von sexueller häuslicher Gewalt. Ein heute 42-jähriger Mann soll sich im Herbst 2016 mehrmals an seiner gleichaltrigen Lebenspartnerin vergangen haben.
Zu den Vorfällen kam es laut Anklageschrift in der Wohnung, wo das Schweizer Paar mit den gemeinsamen Kindern im Primarschulalter lebte, beziehungsweise in der Waschküche des Hauses. Den Übergriffen ging jeweils ein verbaler Streit voraus.
Die eingeklagten Taten reichen von groben, sexuell motivierten Berührungen bis zu Vergewaltigung, von gewaltsamem Festhalten bis zu Würgen. Stets habe die Frau deutlich klar gemacht, dass sie keine sexuellen Handlungen wünsche und sie habe sich jeweils heftig gewehrt. Das habe den Mann nicht an seinen Übergriffen gehindert.
In einem Fall soll er seine Partnerin geschändet haben: Nachdem die Frau versehentlich ein in einem Getränk aufgelöstes Schlafmittel eingenommen hatte, habe er an dem widerstandsunfähigen Opfer den Geschlechtsverkehr vollzogen, heisst es in der Anklageschrift. Im Dezember 2016 reichte die Frau Anzeige ein.
Die Staatsanwältin beschuldigt den Mann der mehrfachen Vergewaltigung, der mehrfachen sexuellen Nötigung, der Schändung, der einfachen Körperverletzung und der Drohung. Sie beantragt eine unbedingte fünfjährige Freiheitsstrafe. Laut dem Gerichtsvorsitzenden wird das Urteil zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich zugestellt.
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