Kommunale Abstimmung Nächtliches Alkoholverbot in Chur wird aufgehoben

SDA/gbi

29.11.2020 - 14:37

Zwei Männer geniessen zu später Stunde ein Bier im Churer Ausgehviertel Welschdörfli.
Zwei Männer geniessen zu später Stunde ein Bier im Churer Ausgehviertel Welschdörfli.
Bild: Keystone/Nicola Pitaro

Das «strengste Polizeigesetz der Schweiz» ist Geschichte: Das Churer Stimmvolk spricht sich klar dafür aus, das nächtliche Alkoholverbot auf öffentlichem Grund in Chur wieder zu kippen. 

Zwischen 0:30 Uhr und 7 Uhr ist das Trinken auf öffentlichem Grund in Chur tabu – aber nicht mehr lange: Mit 7495 zu 1602 Stimmen sprachen sich die Churerinnen und Churer am Sonntag klar für eine Aufhebung aus, wie sie das revidierten Polizeigesetz vorsieht.

Das nächtliche Trinkverbot hatte der Büdner Kantonshauptstadt vor zwölf Jahren den Ruf eingetragen, das strengste Polizeigesetz der Schweiz zu haben. Tatsächlich aber waren sehr wenige Personen, die gegen das Verbot verstiessen, auch gebüsst worden, wie Stadtpräsident Urs Marti im Mai im Gemeinderat sagte.

Das total revidierte Polizeigesetz erlaubt ausserdem neu die Bild- und Tonüberwachung, die durch das kantonale Recht abschliessend geregelt werden. Angenommen wurde das Polizeigesetz bei einer Beteiligung von 38 Prozent.

Auch die anderen drei Abstimmungsgeschäfte wurden mit einem Ja-Anteil von über 80 Prozent genehmigt. Dazu zählen ein Darlehen von 2,8 Millionen Franken an die Bürgergemeinde zur Erstellung einer neuen Baute, die Teilrevision der Stadtverfassung (Zusammensetzung der Bildungskommission) sowie die Teilrevision der Grundordnung, die eine Landabgabe im Baurecht an den Kanton Graubünden ermöglicht.

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