OstschweizNeues Thurgauer Polizeigesetz wird entschärft
sime, sda
6.10.2023 - 14:30
Die Kantonspolizei Thurgau soll künftig sogenannte Bodycams einsetzen dürfen. (Symbolbild)
Keystone
Die Kommission zur Änderung des Thurgauer Polizeigesetzes hat mehrere umstrittene Bestimmungen gestrichen. So soll die Polizei doch nicht das Recht erhalten, vorsorglich Handys überprüfen sowie Hotels, Restaurants und Erotikbetriebe auch ohne konkreten Verdacht durchsuchen zu dürfen.
Keystone-SDA, sime, sda
06.10.2023, 14:30
SDA
Das Thurgauer Polizeigesetz soll eine Abschwächung erfahren. Aus einem am Freitag veröffentlichten Bericht geht hervor, dass die vorberatende Kommission drei besonders umstrittene Bestimmungen gestrichen beziehungsweise entschärft hat.
Demnach soll die Polizei nicht präventiv Handys und Laptops überprüfen können. Auch soll es ihr nicht erlaubt werden, ohne konkreten Verdacht Räume von Restaurants, Hotels, Erotikbetrieben oder Asylunterkünften zu durchsuchen.
Parlament wies Gesetz einstimmig zurück
Das neue Thurgauer Polizeigesetz sorgte im Grossen Rat für längere Diskussionen. Die entsprechenden Bestimmungen waren umstritten. Im Raum stand die Frage, wie weit präventive Polizeimassnahmen gehen dürfen, ohne die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger übermässig einzuschränken.
Vor allem die FDP liess nicht locker und untermauerte ihre Bedenken von Verstössen gegen Bundesrecht mit zwei Rechtsgutachten. In zweiter Lesung stoppte das Parlament im Juni 2023 das neue Polizeigesetz und unterstützte einstimmig einen Rückweisungsantrag an die Kommission.
Diese hat die Kritik aufgenommen und unterbreitet nun dem Parlament eine abgeschwächte Version des neuen Gesetzes.
Nummernscanner und Bodycams
Andere Neuerungen waren im Parlament unbestritten und sind nach der Überarbeitung durch die Kommission weiterhin Bestandteil des neuen Polizeigesetzes. So soll die automatische Kontrollschilderkennung von Fahrzeugen (Nummernscanner) gesetzlich abgesichert werden.
Auch will das neue Gesetz der Polizei mehr Rechte bezüglich Video- und Audioüberwachung geben. Demnach dürften an öffentlichen Veranstaltungen und Kundgebungen entsprechende Aufnahmen gemacht werden. Auch sollen Polizistinnen und Polizisten am Körper getragene Aufzeichnungsgeräte, sogenannte Bodycams, grundsätzlich einsetzen dürfen.
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