Über einen Corona-Nothilfefonds können Firmen in Appenzell Ausserrhoden Kredite und Härtefall-Beiträge beantragen. Das Hilfsprogramm, an dem sich verschiedene Stiftungen beteiligen, soll Bankkredite von zehn Millionen Franken ermöglichen.
Derzeit stehen dem Nothilfefonds 1,75 Millionen Franken zur Verfügung, davon eine Million für Bürgschaften und 750'000 Franken für Härtefall-Beiträge, wie die Regierung am Mittwoch via Livestream informierte. Die Million für Bürgschaften wird vom Kanton und der Metrohm-Stiftung je zur Hälfte finanziert.
Die 750'000 Franken für Härtefälle stellen die Steinegg-Stiftung, die Johannes-Waldburger-Stiftung und bei Bedarf weitere Stiftungen zur Verfügung. Das kantonale Hilfsprogramm kommt kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), aber auch Einzel- und Kleinstfirmen zu gute. Es ist als Ergänzung zu den Bundeshilfen gedacht.
Zeichen der Solidarität
Mit dem Fonds und der Beteiligung von Stiftungen werde «ein starkes Zeichen für die breite Solidarität und Unterstützung der Ausserrhoder Unternehmen in der Krisenzeit» gesetzt, hiess es. Firmen können Beitragsgesuche beim kantonalen Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) stellen.
Die Ausserrhoder Wirtschaft stehe wegen der Corona-Pandemie vor der grössten Herausforderung seit dem Zweiten Weltkrieg, sagte Bau- und Volkswirtschaftsdirektor Dölf Biasotto. Über 900 Firmen mit rund 6‘700 Mitarbeitenden haben Kurzarbeit angemeldet, weitere 70 Gesuche sind in Bearbeitung.
Jeder vierte Beschäftigte in Ausserrhoden ist damit von Kurzarbeit betroffen. Die Arbeitslosenzahl stieg innert eines Monats um fast 100 auf 955 Personen. Rund 652 selbständig Erwerbende beantragen Taggelder aufgrund von Erwerbsausfällen.
200'000 Franken für Kitas
Mit 200'000 Franken will die Regierung den Betrieb der 13 Kindertagesstätten (Kitas) im Kanton bis mindestens Ende April sichern. Finanziert wird diese Soforthilfe aus dem Fonds für gemeinnützige Zwecke. Die Regierung hofft, dass auch die 20 Gemeinden die Kitas finanziell unterstützen.
Diese Woche verschickt der Kanton Gesuchsformulare an die Kitas. Diese haben dann eine Woche Zeit, um – wenn nötig – Unterstützung zu beantragen. Die Soforthilfe ersetze keine anderen Ansprüche wie etwa die Entschädigung für Kurzarbeit, hiess es.
Zurück zur Startseite