Coronavirus – Glarus Nur noch sieben Tage lange Quarantäne im Kanton Glarus

uj, sda

4.1.2022 - 16:43

Menschen, bei denen die vollständige Impfung oder die Booster-Impfung weniger als vier Monate zurückliegt, müssen auch nach einem engen Kontakt zu Corona-Infizierten, nicht in Quarantäne. (Symbolbild)
Menschen, bei denen die vollständige Impfung oder die Booster-Impfung weniger als vier Monate zurückliegt, müssen auch nach einem engen Kontakt zu Corona-Infizierten, nicht in Quarantäne. (Symbolbild)
Keystone

Auch der Kanton Glarus hat die Corona-Quarantäneregeln gemäss der Empfehlung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) angepasst. Personen, die Kontakt zu Infizierten hatten, müssen nur noch sieben Tage in Quarantäne und nicht mehr zehn.

Keystone-SDA, uj, sda

Ein Test ist für die Aufhebung der Quarantäne nicht erforderlich, wie die kantonale Task Force Covid-19 am Dienstag mitteilte.

In Quarantäne müssen Menschen, welche im gleichen Haushalt wie eine angesteckte Person wohnen oder engen Kontakt zu einer erkrankten Person hatten. Von der Quarantäne ausgenommen sind Menschen, bei welchen die vollständige Impfung oder die Booster-Impfung weniger als vier Monate zurückliegt. Das Gleiche gilt für Personen, die in den letzten vier Monaten von Covid-19 genesen sind.

Für Alters- und Pflegeheime können zum Schutz der Bewohnenden befristet auch strengere Regeln gelten. Die Isolation für angesteckte Personen dauert nach wie vor zehn Tage.

Mit der Anpassung der Quarantänedauer will der Kanton Glarus die Auswirkungen der Omikron-Variante auf die Gesellschaft abmildern. Vermieden werden sollen etwa Engpässe bei Angestellten mit gesellschaftlich zentralen Aufgaben, etwa im Gesundheitswesen, dem öffentlichen Verkehr oder der Lebensmittelversorgung.