Gerichtsentscheid Online-Magazin Linth24 muss Gegendarstellung veröffentlichen

sime, sda

28.7.2023 - 16:15

Im Stadthaus von Rapperswil-Jona wehrt man sich gegen die Berichterstattung des Online-Magazins Linth24.
Im Stadthaus von Rapperswil-Jona wehrt man sich gegen die Berichterstattung des Online-Magazins Linth24.
Keystone

Die Stadt Rapperswil-Jona SG hat vor dem Kreisgericht See-Gaster eine Gegendarstellung zu einem Medienbeitrag erzwungen. Die Onlineplattform «Linth24» habe rund um einen Landverkauf an eine Firma mit chinesischen Investoren fälschlicherweise behauptet, der Stadtrat habe seine Kompetenzen überschritten und möglicherweise Volksrecht ausgehebelt.

Das Kreisgericht See-Gaster hiess ein Gegendarstellungsbegehren der Stadt Rapperswil-Jona gut, wie diese am Freitag mitteilte. Gemäss Entscheid des Kreisgerichts, welcher der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorlag, sind die Onlinepublikationen «Linth24» und «Goldküste24» verpflichtet, eine von der Stadt formulierte Gegendarstellung zu veröffentlichen.

Darin wird unter anderem festgehalten, dass mit dem Landverkauf an die Firma Sinoswiss im Jahr 2021 die Finanzkompetenzen der Stadt Rapperswil-Jona eingehalten worden seien. Dieser Verkauf habe ausserdem vom Stadtrat abschliessend, ohne ihn dem fakultativen Referendum unterstellen zu müssen, beschlossen werden dürfen.

Verkehrswert massgebend

Unter dem Stichwort «China-Deal» berichtete «Linth24» in zahlreichen Artikeln kritisch über den Verkauf des 2000 Quadratmeter grossen Grundstücks für 2,4 Millionen Franken. Dabei stellte sich das Online-Magazin auf den Standpunkt, dass gemäss Gemeindeordnung von Rapperswil-Jona der Verkauf von Land ab 2 Millionen Franken dem fakultativen Referendum zu unterstellen sei.

Die Stadt argumentierte hingegen, dass nicht der Verkaufspreis massgebend sei für das fakultative Referendum, sondern der amtliche Verkehrswert. Dieser belief sich auf rund 1,4 Millionen Franken.

Zu diesem Schluss war auch das kantonale Departement des Innern in einem Entscheid gekommen, wie das Gericht festhielt. Im fraglichen Artikel auf «Linth24» sei jedoch behauptet worden, der Kanton St. Gallen habe diese Frage nicht beantwortet. Im Gerichtsentscheid hiess es nun, es seien «sämtliche Voraussetzungen für eine Gegendarstellung erfüllt».

In ihrer Mitteilung über die juristisch erzwungene Gegendarstellung zeigte sich die Stadt Rapperswil-Jona am Freitag zufrieden. Sie habe sich zurecht gegen die Unterstellungen der Kompetenzüberschreitung gewehrt. Dieser Vorwurf habe den Anspruch der Stadt infrage gestellt, in der Öffentlichkeit als verantwortungsbewusstes und fähiges Gemeinwesen wahrgenommen zu werden.

Lokale Politik empört

Der Landverkauf der Stadt Rapperswil-Jona an die Firma Sinoswiss wurde lange nicht publik, bevor er gemäss Medienberichten mehrfach für Schlagzeilen und Diskussionen in der Bevölkerung und der lokalen Politik sorgte. Das «St. Galler Tagblatt» wunderte sich, dass die Stadt Rapperswil-Jona erst fast zwei Jahre nach dem Landverkauf die Öffentlichkeit darüber informierte. «Die lokale Politik zeigt sich empört und fragt, warum die Bevölkerung beim Verkauf nicht miteinbezogen wurde.»

sime, sda