Prozess Osteuropäische Mädchen fotografiert und sexuell missbraucht

SDA

21.8.2019 - 18:26

Am Mittwoch ist einem 65-jährigen Mann vor dem Kreisgericht Toggenburg vorgeworfen worden, osteuropäische Mädchen fotografiert und sexuell missbraucht zu haben. Das Urteil steht noch aus. Die Anklage verlangt eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren, die Verteidigung eine von maximal vier Jahren.

Die Verhandlung begann am Mittwoch mit der Befragung des heute 65-jährigen Schweizers. Die Staatsanwaltschaft hatte bei ihm 2700 Fotos und 150 Filme mit kinderpornografischen Aufnahmen sichergestellt, die er im Toggenburg, aber auch in Frankreich und Deutschland in Hotelzimmern und Ferienhäusern zumeist selber produziert hatte.

Die Anklage wirft ihm Schändung, sexuelle Nötigung, sexuelle Handlungen mit Kindern, Anstiftung, sowie Pornografie vor, alles mehrfach. Dabei stützt sie sich auf die Bilddateien ab, aber auch Telefonüberwachungen und Observationen.

Scheussliche Taten

Der Angeklagte erklärte vor Gericht, er sei in Pflegefamilien und Heimen aufgewachsen. Sein Anwalt ergänzte später, der Mann sei ein Opfer des Fürsorgerischen Freiheitsentzugs gewesen.

Der gelernte Wirtschaftsprüfer sitzt seit 2014 in Untersuchungshaft sowie im vorzeitigen Strafvollzug. Als Pädophiler werde er in der Vollzugsanstalt geächtet, sagte er. In der Therapie, die er absolviere, wolle er nun herausfinden, wieso er die scheusslichen Taten begangen habe.

Eines seiner Opfer ist ein damals fünfjähriges Mädchen aus der Slowakei, das bei den Treffen, bei denen es sexuell missbraucht wurde, in Begleitung seiner Mutter war. Ähnliche Handlungen musste auch ein zehnjähriges Mädchen aus Polen erdulden, das sich über zwei Jahre jeweils allein mit dem Angeklagten in diversen Hotelzimmern aufhielt.

Posen vorgegeben

Beim dritten Teil der Vorwürfe geht es um eine Art Geschäftsbeziehung mit der Mutter eines siebenjährigen Mädchens aus der Ukraine. In der Zeit sass der Angeklagte in Polen in Untersuchungshaft.

Er bestellte von dort aus mit einem internetfähigen Handy pornografische Aufnahmen und bot dafür Geld und Sachwerte an. Dabei gab er im Detail vor, in welchen Posen die Siebenjährige durch ihre Mutter fotografiert werden soll.

Der Gerichtspräsident fasste die in der 120-seitigen Anklageschrift aufgeführten Handlungen summarisch zusammen und konfrontierte den Beschuldigten damit. Teilweise bestätigte dieser, die Taten begangen zu haben, teilweise verwies er auf die Ausführungen seines Anwalts.

Der 65-jährige Mann verfüge über hohe manipulatorische Fähigkeiten und sei sehr wortgewandte, sagte die Staatsanwältin. Er gebe nur zu, was ihm bewiesen werden könne. Seine geschliffene Freundlichkeit verdecke das herrische Auftreten, das er auf den Aufnahmen mit den Kindern zeige. Durch Drohungen und sein dominantes Auftreten habe er die Mädchen auf Gehorsamkeit getrimmt. Es sei ihm auch um Machtausübung und Unterwerfung gegangen.

Hohes Rückfallrisiko

Die Staatsanwältin bewertete die Taten an den verschiedenen Treffen mit den Mädchen einzeln. So zählte sie etwa 18 Nötigungen zusammen. Unter dem Strich ergab sich daraus die Forderung nach einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren. Zudem verlangte sie eine stationäre Therapie nach Artikel 59 und damit eine sogenannte «kleine Verwahrung». Es bestehe ein hohes Rückfallrisiko, sagte sie.

Den Strafantrag nannte der amtliche Verteidiger absurd und völlig masslos. Sein Mandant habe die Zeit in der Haft intensiv genutzt. Er sei ein anderer Mensch geworden und bereue seine Taten zutiefst. Eine Strafe von 15 Jahren werde nur bei schwerster Kriminalität verhängt, dazu gehörten die Handlungen des Angeklagten nicht. Die Staatsanwältin habe «jegliche Objektivität» verloren.

Nicht unfähig zu Widerstand

Der Verteidiger bestritt, dass es sich bei den Taten um Schändungen oder Nötigungen gehandelt habe. Die Mädchen seien weder urteils- noch widerstandsunfähig gewesen und auch nicht mit Drohungen oder Gewalt zu den sexuellen Handlungen gezwungen worden. Er habe sie jeweils überredet.

Sein Mandant sei für seine Taten «angemessen» zu bestrafen. Das bedeute eine maximale Freiheitsstrafe von vier Jahren. Wegen der Untersuchungshaft und dem vorzeitigen Strafvollzug befinde er sich bereits in «Überhaft», rechnete der Anwalt vor.

Das Kreisgericht Toggenburg wird sein Urteil in den nächsten Tagen bekanntgeben.

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